Zeitstrahl Geschichte der Bundesbank
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Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt. Drei Jahre später hielten die Menschen in Deutschland und elf weiteren europäischen Staaten den Euro als Scheine und Münzen in den Händen. Heute, fünfundzwanzig Jahre später, ist der Euro in zwanzig Ländern gesetzliches Zahlungsmittel und aus dem Alltag der Europäerinnen und Europäer nicht mehr wegzudenken.
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Angesichts hoher Inflationsraten hat der EZB-Rat die Leitzinsen im Euroraum im Juli 2022 erstmals seit 2011 um einen halben Prozentpunkt erhöht und damit die Zeit der Negativzinsen beendet. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte liegt damit bei 0,50 Prozent, der Einlagensatz steigt auf 0 Prozent. Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat in seiner Sitzung die Einführung eines neuen Krisenprogramms, das sogenannte Transmission Protection Instrument (TPI). "Das TPI wird das Instrumentarium des EZB-Rats ergänzen und kann aktiviert werden, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen", heißt es in einer Pressemitteilung der Notenbank.
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Im Januar 2022 übernimmt Joachim Nagel das Amt des Bundesbankpräsidenten, nachdem Jens Weidmann das Amt zum Jahresende 2021 niedergelegt hatte.
Nagel studierte Volkswirtschaftslehre an der Universität Karlsruhe (TH). Nach seiner Promotion an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Karlsruhe arbeitete er im Bereich Märkte der Bundesbank, zunächst als Referent und später als Leiter des Zentralbereichs. Von 2010 bis 2016 war Joachim Nagel als Mitglied des Vorstands in der Bundesbank für die Bereiche Märkte und Informationstechnologie, Bankenaufsicht (2014) und Controlling, Rechnungswesen und Organisation (2015 - 2016) zuständig. Im Jahr 2017 wechselte er in den Vorstand der KfW Bankengruppe.Weiterführende Informationen
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Im Februar 2020 breitet sich das Coronavirus in Europa immer stärker aus. Mitte März müssen viele Geschäfte schließen, in einigen Wirtschaftssektoren kommen die Aktivitäten zum Erliegen. Grenzen werden geschlossen, die Bundesregierung führt Kontaktbeschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger ein, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund kündigt der EZB-Rat am 18. März ein neues, temporäres Anleihekaufprogramm an. Im Rahmen des Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) will die Notenbank zunächst bis Ende 2020 Wertpapiere, insbesondere Staatsanleihen, im Volumen von 750 Milliarden Euro kaufen. Mit dieser weiteren geldpolitischen Lockerung will die EZB die Finanzierungsbedingungen für Staaten, Unternehmen und private Haushalte unterstützen. Der EZB-Rat werde innerhalb seines Mandats alles tun, was erforderlich sei, heißt es in einer EZB-Pressemitteilung.
„Er ist voll und ganz bereit, seine Programme zum Ankauf von Vermögenswerten aufzustocken und deren Zusammensetzung anzupassen, in dem Umfang, wie es notwendig ist, und für so lange, wie es erforderlich ist.“
Am 4. Juni stockt der EZB-Rat das Programm auf insgesamt 1,35 Billionen Euro auf und verlängert es bis mindestens Ende Juni 2021.Weiterführende Informationen
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Im Mai 2019 ist die sogenannte Europa-Serie komplett: Mit dem 100- und dem 200-Euro-Schein erscheinen nun auch die letzten beiden Stückelungen im neuen Gewand. Die neuen Scheine verfügen über verbesserte Sicherheitsmerkmale und sind so für Betrüger noch schwerer zu fälschen. Die Produktion und Ausgabe der 500-Euro-Banknote wird gegen Ende des Jahres 2018 eingestellt. In der Europa-Serie gibt es keine 500-Euro-Banknote mehr.
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Im Juni 2016 startet der neue Wertpapierabwicklungsservice TARGET2-Securities (T2S) des Eurosystems. Mit T2S wird die grenzüberschreitende Abwicklung von Wertpapiergeschäften sicherer und günstiger und damit die Fragmentierung des europäischen Wertpapierabwicklungsmarktes überwunden. Die Bundesbank betreibt T2S gemeinsam mit der Banque de France, der Banca d'Italia und der Banco de España.
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Am 4. November 2014 fällt der Startschuss für die Europäische Bankenunion. Seitdem überwacht die EZB die 117 bedeutendsten Institute im Euroraum direkt.
Ziel der gemeinsamen Aufsicht ist es, für solvente Banken und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. In Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt die EZB die 117 bedeutendsten Banken direkt. Für die weniger bedeutenden Institute sind weiterhin die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig, in Deutschland sind das die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).Weiterführende Informationen
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Im Januar 2013 entscheidet die Bundesbank, dass sie bis 2020 die Hälfte ihrer Goldreserven in ihren eigenen Tresoren in Frankfurt am Main lagern will. Dazu sollen schrittweise 300 Tonnen Gold von New York sowie 374 Tonnen Gold von Paris nach Frankfurt am Main verlagert werden. Im August 2017 schließt die Bundesbank die Goldverlagerung vorzeitig ab. In Frankfurt lagern nun (Stand 31.12.2018) etwa 50 Prozent der deutschen Goldreserven, in New York 37 Prozent der Reserven und in London 13 Prozent. Die Goldlagerstätte in Paris ist aufgelöst.
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Am 1. Januar 2013 tritt in Deutschland das Finanzstabilitätsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht einen Ausschuss für Finanzstabilität vor, der aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestehen soll.
Der Bundesbank kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle zu: Sie erhält erstmals in ihrer Geschichte ein sogenanntes makroprudenzielles Mandat, also den Auftrag, das gesamte Finanzsystem zu überwachen. Im Rahmen dieses Auftrags hat die Bundesbank die Aufgabe, systemische Risiken zu identifizieren, dem Ausschuss Warnungen und Empfehlungen vorzuschlagen sowie Fortschritte und Wirksamkeit der zur Abwehr von Gefahren für das Finanzsystem ergriffenen Maßnahmen zu bewerten.Weiterführende Informationen
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Im Oktober 2012 tritt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als permanenter Krisenmechanismus in Kraft. Der ESM soll finanzielle Unterstützung leisten, falls die Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt gefährdet ist, und ersetzt damit den bisherigen, vorläufigen Rettungsschirm EFSF.
Aufgabe des ESM ist, die Zahlungsfähigkeit der Euro-Länder bei zeitweiligen Finanzierungsproblemen zu sichern. Dazu kann er beispielsweise Kredite vergeben oder Staatsanleihen ankaufen. Der ESM verfügt über Mittel in Höhe von 500 Milliarden Euro. Diese gewährt er aber nur unter Auflagen, zu denen sich die kreditnehmenden Staaten verpflichten müssen. -
Am 26. Juli 2012 hält EZB-Präsident Mario Draghi in London eine Rede, aus der noch Jahre später immer wieder zitiert wurde und wird. Er kündigt an, dass die EZB innerhalb ihres Mandats bereit ist „zu tun, was immer nötig sein wird, um den Euro zu schützen.“ Die drei Worte “whatever it takes” (was immer nötig sein wird) entfalten ungeahnte Wirkungsmacht. Tatsächlich beruhigt sich danach die Lage auf den internationalen Finanzmärkten, die Renditen von Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder gehen deutlich zurück.
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Im Mai 2011 übernimmt Jens Weidmann das Amt des Bundesbankpräsidenten, nachdem Axel Weber wenige Monate zuvor zurückgetreten ist.
Weidmann studiert Volkswirtschaftslehre in Aix-en-Provence und Bonn. Nach seiner Promotion arbeitet er unter anderem als Generalsekretär beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, bevor er 2003 als Leiter der Abteilung Geldpolitik und monetäre Analyse zur Bundesbank wechselt. 2006 übernimmt er die Leitung der Abteilung Wirtschafts- und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt.Weiterführende Informationen
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Zu Beginn des Jahres 2011 nahmen drei neue europäische Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf: die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (European Securities and Markets Authority, ESMA) in Paris, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) in London sowie die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Aufsicht in Europa findet seitdem auf zwei Ebenen statt: die mikroprudenzielle Aufsicht über einzelne Finanzinstitute und die makroprudenzielle Aufsicht über das gesamte Finanzsystem. Alle drei Institute sind auf der Ebene der mikroprudenziellen Aufsicht verankert.
Für die makroprudenzielle Überwachung des gesamten Finanzsystems ist der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) zuständig. Die EZB übernimmt für die Banken der am SSM teilnehmenden Staaten mikro- und makroprudenzielle Aufsichtsaufgaben. -
Im Dezember 2010 verabschiedet der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht das sogenannte Basel III-Regelwerk, das Regulierungsregeln für Banken festlegt. Es ersetzt das bislang geltende Basel II-Abkommen schrittweise. Basel III schreibt den Banken unter anderem vor, mehr und qualitativ höherwertigeres Kapital vorzuhalten als nach den Basel II-Regeln. Banken sollen damit in die Lage versetzt werden, Verluste aus Kreditausfällen und anderen ungünstigen Geschäftsereignissen besser zu verkraften. Weitere Vorschriften betreffen beispielsweise die Liquiditätsausstattung der Banken oder die Mindestgröße des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital (Leverage Ratio).
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Um den Auswirkungen der Krise zu begegnen, beschließt die Europäische Zentralbank (EZB) im Mai 2010 das sogenannte Programm für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme, SMP). In diesem Rahmen kauft sie von Mai 2010 bis September 2012 Staatsanleihen für rund 220 Milliarden Euro. Ziel der Wertpapierankäufe ist es den starken Anstieg der Zinsen zu korrigieren und einen angemessenen geldpolitischen Transmissionsmechanismus wiederherzustellen. Im Rahmen des SMP werden zunächst griechische, später irische und portugiesische Staatsanleihen gekauft. Von Sommer 2011 an kommen spanische und italienische Papiere hinzu. Seit September 2012 schmilzt das Volumen dieses Portfolios kontinuierlich ab, weil die gekauften Staatsanleihen allmählich auslaufen und somit getilgt werden.
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Im April 2009 eröffnet die Bundesbank in den Räumen ihrer Repräsentanz in New York ein Handelsbüro. Damit soll eine größere Nähe zu den internationalen Märkten hergestellt werden. Außerdem hat die Bundesbank durch die Zeitverschiebung nun die Möglichkeit, im Krisenfall auch außerhalb der deutschen Geschäftszeiten zu agieren. So können die Dollar-Reserven der Bundesbank effizienter und flexibler gemanagt werden.
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Mit der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers beginnt eine Krise, die Finanzhäuser und Staaten weltweit in Schwierigkeiten bringt. Wenige Wochen nach der Lehman-Insolvenz gründet die Bundesregierung den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Der SoFFin kann deutsche Banken mit insgesamt 480 Milliarden Euro unterstützen. Dafür hat er drei Handlungsmöglichkeiten: die Gewährung von Garantien, die Bereitstellung von Eigenkapital und den Ankauf von Wertpapieren.
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Im Dezember 2007 erfolgt der offizielle Startschuss für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payment Area). SEPA umfasst neben Deutschland die damals 26 weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Mit SEPA werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Europa schrittweise standardisiert. Seit dem 28. Januar 2008 können alle Kontoinhaberinnen und -inhaber mit der internationalen Bankkontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und dem einheitlichen Bankcode (Bank Identifier Code, BIC) europaweit überweisen.
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Im November 2007 geht ein neues Zahlungsverkehrssystem für Großbetrags- und Eilüberweisungen in Betrieb. TARGET2, das gemeinsam von der Bundesbank, der Banca d’Italia und der Banque de France im Auftrag des Eurosystems entwickelt wurde, basiert auf einer einheitlichen Plattform für alle Teilnehmer und löst sukzessive das seit 1999 betriebene dezentrale TARGET-System ab. Anfangs nehmen an TARGET2 259 Banken aus acht Ländern teil. Weitere 13 Länder der Europäischen Union folgen in zwei Etappen bis zum 19. Mai 2008.
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Im Jahr 2007 feiert die Bundesbank ihr 50-jähriges Bestehen. Im September desselben Jahres begeht sie dieses Jubiläum mit einem Festakt.
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Am 30. April 2004 tritt Axel A. Weber die Nachfolge von Ernst Welteke als Bundesbankpräsident an. Welteke ist kurz zuvor von seinem Amt zurückgetreten.
Weber lehrt zuvor unter anderem Wirtschaftstheorie und Internationale Ökonomie an den Universitäten in Bonn und Köln. Seit 2002 ist er zudem Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.Weiterführende Informationen
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Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in zunächst zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion. In Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien bezahlen die Bürgerinnen und Bürger von diesem Zeitpunkt an mit Euro-Banknoten und -Münzen.
Bereits im September 2001 hat die Bundesbank begonnen, die Kreditinstitute vorzeitig mit Euro-Bargeld auszustatten. Dieses sogenannte „Frontloading“ ist notwendig, damit zu Beginn der Währungsumstellung alle Banken über ausreichend Euro-Bargeld für die ersten Tage verfügen.Pressenotiz
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Am 1. September 1999 beginnt die Amtszeit von Ernst Welteke als Präsident der Bundesbank. Der Diplomvolkswirt beginnt seine Karriere in der Politik und ist über 20 Jahre Mitglied des Hessischen Landtags. 1995 wird er zunächst Präsident der Landeszentralbank in Hessen, bevor er 1999 die Nachfolge von Hans Tietmeyer antritt.
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Im Mai 1999 eröffnet die Bundesbank ihr Geldmuseum in Frankfurt am Main. Zu sehen sind unter anderem Exponate aus der Münz- und Geldscheinsammlung. Darüber hinaus bringt das Museum die komplizierten Zusammenhänge von Geld- und Währungspolitik den Besucherinnen und Besuchern über Medien und interaktive Spiele näher.
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Mit der Einführung des Euro nimmt das Eurosystem auch das Zahlungsverkehrssystem TARGET (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer) in Betrieb. Damit können eilige Euro-Zahlungen in Echtzeit abgewickelt werden. TARGET schafft die Voraussetzungen für die Entwicklung eines einheitlichen Geldmarkts im Euro-Währungsgebiet.
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Am 1. Januar 1999 beginnt die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion mit der Einführung des Euro als Buchgeld. Alle Euro-Länder geben ihre Staatsschuldentitel von nun an in Euro aus und auch an den Finanzmärkten notieren die meisten Kurse bereits in Euro. Gleichzeitig geht die geldpolitische Verantwortung von den nationalen Notenbanken auf das Eurosystem über. Viele Preise werden ab diesem Zeitpunkt doppelt ausgewiesen.
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Am 1. Juni 1998 nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts (EWI) ihre Arbeit auf. Die geldpolitischen Entscheidungen für den Euroraum werden seitdem vom EZB-Rat getroffen. Darin sind neben der EZB-Präsidentin sowie dem Vizepräsidenten und den vier weiteren Mitgliedern des Direktoriums auch die Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure aller nationalen Zentralbanken des Eurosystems vertreten. Genau wie die Bundesbank setzt die EZB von Beginn an auf eine stabilitätsorientierte Geldpolitik. Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist es, Preisstabilität zu gewährleisten.
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Hans Tietmeyer wird am 1. Oktober 1993 zum siebten Präsidenten der Bundesbank ernannt. Tietmeyer ist in den 1980er Jahren als Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium tätig, bevor er 1990 Mitglied des Direktoriums der Bundesbank wird.
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Am 7. Februar 1992 unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag von Maastricht. In Kraft tritt er 1993 und legt damit den Grundstein für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
Die Wirtschafts- und Währungsunion wird in drei Stufen umgesetzt. Die erste Stufe beginnt mit der Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen zwischen den Mitgliedstaaten rückwirkend zum 1. Juli 1990. Auch ein Name ist inzwischen gefunden: Die neue Währung, mit der die Europäerinnen und Europäer künftig von Lissabon bis Berlin bezahlen werden, soll „Euro“ heißen. -
Am 1. August 1991 übernimmt Helmut Schlesinger das Amt des Bundesbankpräsidenten von Karl Otto Pöhl. Pöhl hat kurz zuvor überraschend seinen Rücktritt erklärt, nachdem er sich in den Verhandlungen über die innerdeutsche Währungsunion mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl überworfen hat.
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Das Bundesbankgesetz von 1957 bestimmt bisher, dass die Bundesbank ihren Sitz am Standort der Bundesregierung hat. Solange der Sitz der Bundesregierung sich allerdings nicht in Berlin befindet, hat die Bundesbank ihren Sitz in Frankfurt am Main, so das Gesetz. Auf Initiative des Landes Hessen ändert der Gesetzgeber diese Vorschrift des Bundesbankgesetzes mit Wirkung vom 1. März 1991. Nun legt § 2 Satz 3 abschließend fest: „Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main“. Damit wird eine weit zurückreichende Debatte um den Sitz der Bank beendet.
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Am 1. Juli 1990 tritt der Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion in Kraft. Damit wird die D-Mark zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel in der DDR. Der Ansturm auf die Banken ist riesig. Die ersten öffnen bereits um Mitternacht ihre Schalter, damit alle Bürgerinnen und Bürger der DDR das neue Geld pünktlich in ihren Händen halten können.
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Im Mai 1990 richtet die Bundesbank eine vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin-Dahlem ein, um dort die Währungsunion vorzubereiten. Dies sieht der sogenannte Staatsvertrag vor, der wenige Wochen später unterzeichnet wird. Leiter der vorläufigen Verwaltungsstelle wird das Mitglied des Direktoriums Johann Wilhelm Gaddum.
Neben der vorläufigen Verwaltungsstelle richtet die Bundesbank ab Mai 1990 15 Filialen auf dem Gebiet der DDR ein. Diese neuen Filialen sind der vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin unterstellt.Damit alle Bürgerinnen und Bürger der DDR pünktlich zum 1. Juli 1990 die D-Mark in den Händen halten können, muss die Bundesbank viele Vorbereitungen treffen. Anfang Juni bringen Geldtransporter 440 Millionen Banknoten und 102 Millionen Münzen in die neu eröffneten Filialen.
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Am 9. November 1989 fällt die Mauer zwischen Ost- und Westberlin. Bereits am 6. Februar 1990 bietet der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl der DDR-Regierung an, über eine Währungsunion zu verhandeln. Schnell gibt es einen Konsens darüber, dass die DDR-Mark durch die D-Mark ersetzt werden soll. Über die Bedingungen der Währungsumstellung wird jedoch kontrovers diskutiert. Die Bundesbank steht einer schnellen Einführung der D-Mark in der DDR skeptisch gegenüber.
Entgegen der Empfehlung der Bundesbank entscheidet die Bundesregierung, dass alle erwachsenen Bürgerinnen und Bürger bis zu 4.000 Ostmark im Verhältnis 1:1 in D-Mark umtauschen können. Rentnerinnen und Rentner dürfen sogar bis zu 6.000 Ostmark im Verhältnis 1:1 tauschen.
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Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl und Direktoriumsmitglied Leonhard Gleske eröffnen am 3. November 1986 die Repräsentanz der Bundesbank in der Park Avenue in New York. Wenig später wird Tokio eröffnet. In den folgenden Jahren kommen zehn ständige Vertretungen in Brüssel, Istanbul, London, Moskau, Mumbai, Paris, Peking, Pretoria, São Paulo und Singapur hinzu.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Repräsentanzen gehören die Beobachtung und Analyse des Finanzsystems und der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort. Aber auch der persönliche Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Fachleuten vor Ort ist für die Bundesbank von besonderer Bedeutung.Weiterführende Informationen
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Karl Otto Pöhl tritt das Amt des Bundesbankpräsidenten am 1. Januar 1980 an. Pöhl, der in Göttingen Volkswirtschaftslehre studiert hat, war unter anderem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, bevor er 1977 zunächst als Vizepräsident zur Bundesbank kommt.
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Am 13. März 1979 tritt das Europäische Währungssystem (EWS) in Kraft. Ihm gehören zunächst Deutschland, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Frankreich, Italien und Irland an. Im Zentrum des EWS steht die Europäische Währungseinheit European Currency Unit (ECU), die als zentrale Bezugsgröße und Rechenmittel dient und von den Notenbanken zugleich als Zahlungsmittel und Reservewährung verwendet wird. Die teilnehmenden Länder legen für jede Währung einen ECU-Leitkurs fest. Die meisten Wechselkurse können gegenüber dem jeweiligen Leitkurs um bis zu 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken. Um diese Bandbreite zu halten, sollen die Zentralbanken wenn nötig am Devisenmarkt eingreifen.
Die D-Mark entwickelt sich im EWS zur informellen Anker- und Orientierungswährung. Die Bundesbank muss regelmäßig andere europäische Währungen gegen D-Mark ankaufen, um deren Kurse zu stützen. Damit weitet sich die Geldmenge in Deutschland immer weiter aus und die Inflationsgefahr steigt.
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Am 1. Juni 1977 tritt Otmar Emminger das Amt des Bundesbankpräsidenten an. Der Ökonom und Jurist arbeitet bereits seit 1950 für die Bundesbank und ihre Vorgängerinstitution Bank deutscher Länder.
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Die Bundesbank erhält im Dezember 1974 in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag für das im Westerwald gelegene Schloss Hachenburg. Dort wird nach einer umfassenden Sanierung im November 1976 die zentrale Bildungsstätte der Bundesbank eröffnet. Heute bietet die Hochschule in Hachenburg das bundesweit einzige duale Bachelorstudium Zentralbankwesen an.
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Anfang 1973 wird die D-Mark von einer Spekulationswelle erfasst. Die Bundesbank kauft große Mengen US-Dollar an, um den Wechselkurs gegenüber dem US-Dollar stabil zu halten. Das Direktorium der Bundesbank bittet die Bundesregierung, die Bank von der Interventionspflicht zu befreien. Die Bundesbank stellt daraufhin die Dollar-Ankäufe ein. Auch die Bindung der anderen Währungen an den US-Dollar wird kurze Zeit später offiziell aufgehoben.
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Im Frühjahr 1972 gründen die Regierungen von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden den Europäischen Wechselkursverbund. Die Wechselkurse der teilnehmenden Währungen dürfen um nicht mehr als 2,25 Prozent von den vereinbarten Leitkursen nach oben oder unten abweichen. 1979 wird der Europäische Wechselkursverbund durch das Europäische Währungssystem ersetzt.
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1971 gerät der US-Dollar immer stärker unter Druck. Er landet gegenüber der D-Mark oft am unteren Interventionspunkt. Die Bundesbank muss in diesem Fall eingreifen, um den Dollar zu stützen. Deshalb kauft sie im April und Mai 1971 sechs Milliarden US-Dollar an und gibt dafür 22 Milliarden D-Mark in den Markt. Die Inflation steigt daraufhin. Die Bundesregierung beschließt, den Wechselkurs der D-Mark vorübergehend freizugeben.
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Am 1. Januar 1970 wird Karl Klasen zum Präsidenten der Deutschen Bundesbank ernannt. Der promovierte Jurist ist in den 1960er Jahren Vorstandsmitglied und später Vorstandssprecher der Deutschen Bank gewesen.
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Am 10. November 1967 wird der Grundstein für den Neubau des Dienstgebäudes der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße in Frankfurt am Main gelegt. Bei der Grundsteinlegung mauert Bundesbankpräsident Karl Blessing eine Kassette in den Grundstein aus Basaltlava ein. Im Oktober 1972 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre neuen Büros beziehen.
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Als erster Präsident der Bundesbank übernimmt Karl Blessing das Amt am 1. Januar 1958. Der Diplom-Kaufmann ist bereits ab 1920 für die Reichsbank tätig gewesen und ist von 1930 bis 1934 als Abteilungsleiter bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel abgeordnet.
Informationen zur historischen Einordnung Karl Blessings, insbesondere zu seiner Rolle als Mitglied des Reichsbank-Direktoriums von 1937 bis 1939, finden Sie in unserer Studie „Von der Reichsbank zur Bundesbank: Personen, Generationen und Konzepte zwischen Tradition, Kontinuität und Neubeginn (1924 bis 1970)".
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Das deutsche Grundgesetz vom 23. Mai 1949 sieht vor, dass die 1948 gegründete Bank deutscher Länder (BdL) durch eine „Währungs- und Notenbank als Bundesbank“ ersetzt wird. Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank wird am 26. Juli 1957 verabschiedet; am 1. August tritt es in Kraft. Die Bundesbank ist seitdem die unabhängige Zentralbank Deutschlands. Die Preisstabilität zu sichern ist ihre oberste Aufgabe.
Die Leitung der Bundesbank übernehmen bis Januar 1958 zunächst Karl Bernard und Wilhelm Vocke. Bernard war bis dahin Präsident des Zentralbankrats der Bank deutscher Länder und Vocke Präsident des Direktoriums.Download
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