Meldung zum Vergleich der Diversitätspraktiken nach der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD) und der Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD)

Die nachfolgenden Informationen über die fachlichen und technischen Anforderungen der Meldung zum Vergleich der Diversitätspraktiken für CRR-Kreditinstitute und Wertpapierinstitute werden laufend aktualisiert und entsprechend der weiteren Entwicklungen ergänzt.

Die Meldeanforderungen ergeben sich im Detail aus den EBA „Leitlinien zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich Diversitätsstrategien und des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034“ (EBA/GL/2023/08), die zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten sind. Diese konkretisieren die in der Kapitaladäquanzrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU – CRD) und der Wertpapierfirmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2034 – IFD) vorgesehenen Anforderungen zum Vergleich der Diversität einschließlich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles (im Folgenden: Diversitätsbenchmarking). Die nationale Umsetzung der Meldeanforderungen wird vollumfänglich über die Regelungen im Kreditwesengesetz (KWG), der Anzeigenverordnung (AnzV) sowie dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) und der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpIAnzV) erfolgen.

Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich der Meldung zum Diversitätsbenchmarking fallen grundsätzlich:

  1. CRR-Kreditinstitute,
  2. Große Wertpapierinstitute und
  3. Mittlere Wertpapierinstitute.

Die meldepflichtigen CRR-Kredit- und Wertpapierinstitute werden als Teil einer Stichprobe zur Erfüllung der Meldepflichten gegenüber der Europäischen Aufsichtsbehörde (EBA) von der BaFin oder der Deutschen Bundesbank zur Einreichung der Meldung aufgefordert. Die Einreichung hat auf Einzelinstitutsebene zu erfolgen.

Der Institutskreis soll weitgehend stabil bleiben und orientiert sich daher an den vergangenen Erhebungen zum Diversitätsbenchmarking der EBA.

Einreichung

Die Meldung zum Diversitätsbenchmarking erfolgt alle drei Jahre und ist erstmals zum Meldestichtag 31.  Dezember 2024 einzureichen. Einreichungsfrist ist der 30. April 2025.

Informationen zur elektronischen Einreichung

Die Meldung zum Diversitätsbenchmarking ist von den Kreditinstituten und Wertpapierinstituten elektronisch bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank nimmt die elektronischen Meldungen ausschließlich über das Bundesbank-ExtraNet im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language) entgegen.

Die Einreichung der XBRL-Dateien erfolgt über den Extranet-Filetransfer in das Postfach „PRISMA – Einreichung von bank- und finanzaufsichtlichen Meldungen (ITS / RTF / BGR / KONTAKT).

Eine eventuell notwendige Erst- oder Folgeregistrierung muss daher im Fachverfahren „Bankenaufsichtliches Meldewesen“ für die gleichnamige Funktion „PRISMA – Einreichung von bank- und finanzaufsichtlichen Meldungen (ITS / RTF / BGR / KONTAKT)“ erfolgen.

Es wird empfohlen, die Registrierung um die Funktion „PRISMA – Feedback zu bank- und finanzaufsichtlichen Meldungen (ITS / RTF / BGR / KONTAKT)“ zu ergänzen, um die automatisierten Validierungsberichte herunterladen zu können.