Asset Purchase Programme (APP)
Am 22. Januar 2015 kündigte der EZB-Rat ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP) an. Damit dehnte das Eurosystem seine Ankäufe auf Anleihen aus, die von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen begeben werden (Public Sector Purchase Programme; PSPP). Das erweiterte Programm schließt die bereits Ende 2014 aufgelegten Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities (Asset-Backed Securities Purchase Programme; ABSPP) und für gedeckte Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme; CBPP3) mit ein. Am 10. März 2016 beschloss der EZB-Rat, das Anleihekaufprogramm um Ankäufe von Unternehmensanleihen des Nicht-Finanzsektors (Corporate Sector Purchase Programme; CSPP) zu erweitern. Mit dem APP zielte das Eurosystem auf die Senkung langfristiger Zinsen und auf die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität ab, um auf die seinerzeit zu niedrige Inflationsrate zu reagieren und mittelfristig Preisstabilität zu gewährleisten.
Seit Beginn der Wertpapierankäufe im Rahmen des APP wurden die Nettoankaufvolumina regelmäßig angepasst und in folgenden Höhen durchgeführt.
- März 2015 bis März 2016: 60 Mrd € pro Monat
- April 2016 bis März 2017: 80 Mrd € pro Monat
- April 2017 bis Dezember 2017:60 Mrd € pro Monat
- Januar 2018 bis September 2018: 30 Mrd € pro Monat
- Oktober 2018 bis Dezember 2018: 15 Mrd € pro Monat
- Januar 2019 bis Oktober 2019: keine Nettoankäufe
- November 2019 bis März 2022: 20 Mrd € pro Monat (zusätzlich insgesamt 120 Mrd € von März 2020 bis Dezember 2020)
- April 2022: 40 Mrd €
- Mai 2022: 30 Mrd €
- Juni 2022: 20 Mrd €
- Juli 2022 bis Februar 2023: keine Nettoankäufe
- März 2023 bis Juni 2023: keine Nettoankäufe und Abbau des APP-Portfolios um durchschnittlich 15 Mrd € monatlich.
Am 15. Juni 2023 bestätigte der EZB-Rat, dass die Reinvestition von Vermögenswerten im APP ab Juli 2023 beendet wird.
Der aktuelle Bestand im APP wird wöchentlich im konsolidierten Wochenausweis des Eurosystems veröffentlicht.
Covered Bond Purchase Programme 3 (CBPP3)
Am 2. Oktober 2014 beschloss der EZB-Rat die operativen Modalitäten zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen (CBPP3). Das Ankaufprogramm hat zum Ziel, die Transmission der Geldpolitik zu verstärken, indem es die Kreditversorgung der Wirtschaft unterstützt und damit gleichzeitig eine geldpolitische Lockerung bewirkt.
Die Ankäufe von auf Euro lautenden gedeckten Schuldverschreibungen, die notenbankfähig gemäß dem geldpolitischen Sicherheitenrahmen des Eurosystems sind, begannen am 20. Oktober 2014 und fanden sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt statt.
Asset-Backed Securities Purchase Programme (ABSPP)
Ebenfalls in der Presseerklärung vom 2. Oktober 2014 stellte die EZB die Modalitäten für den Ankauf von Asset-Backed Securities (ABS) vor. Die Käufe einfacher und transparenter ABS von privaten Emittenten am Primär- und Sekundärmarkt begannen am 21. November 2014. Ab März 2023 wurden im Rahmen des ABSPP lediglich Käufe am Sekundärmarkt durchgeführt. Die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d‘Italia, die Nederlandsche Bank, die Banco de España und die Deutsche Bundesbank tätigten Ankäufe im Rahmen des ABSPP im Auftrag des Eurosystems.
Public Sector Purchase Programme (PSPP)
Am 22. Januar 2015 stellte die EZB das Programm zum Ankauf von Anleihen von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen vor. Am 3. Dezember 2015 wurde vom EZB-Rat die Einbeziehung von Anleihen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften beschlossen. In der Pressemitteilung vom 10. März 2016 gab der EZB-Rat bekannt, die je Emittent und Emission geltende Obergrenze für Ankäufe von Wertpapieren zugelassener internationaler Organisationen und multilateraler Entwicklungsbanken von 33 % auf 50 % zu erhöhen.
Im Hinblick auf hypothetische Verluste des PSPP wären Verluste aus Ankäufen von Wertpapieren internationaler und supranationaler Institutionen gemeinsam zu tragen. Der Anteil dieser Wertpapiere an den Ankäufen von Vermögenswerten im PSPP wurde vom EZB-Rat am 10. März 2016 von 12 % auf 10 % gesenkt. Diese Wertpapiere wurden nur von nationalen Zentralbanken erworben. Die übrigen Ankäufe von Vermögenwerten wurden von den nationalen Zentralbanken und der EZB durchgeführt. Die nationalen Zentralbanken konzentrierten sich dabei im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes. Hypothetische Verluste aus Anleihen von Zentralstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Emittenten mit Förderauftrag trägt die jeweilige nationalen Zentralbankselbst. Im Einklang mit der Verringerung des Anteils von Wertpapieren europäischer Institutionen auf 10 %, wurde der Anteil der EZB an den angekauften Vermögenswerten, für die eventuelle Verluste gemeinsam zu tragen wären, von 8 % auf 10 % erhöht. Im Ergebnis unterliegen somit weiterhin 20 % der Ankäufe von Vermögenswerten im PSPP dem Prinzip der Risikoteilung, während die Risikoteilung für 80 % der erworbenen Titel ausgeschlossen ist.
Die Ankäufe begannen am 9. März 2015 und finden nur am Sekundärmarkt statt.
Grundsätzlich ist gemäß den Regularien des Eurosystems die Nutzung von Auktionen als ergänzendes Verfahren neben bilateralen Geschäften für spezifische Marktsegmente im Rahmen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) zugelassen. Allerdings werden die monatlichen Auktionen im Rahmen des PSPP gemäß der besonderen Bedingungen der Deutschen Bundesbank für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors durch die Deutsche Bundesbank über das Bloomberg Auction System (BAS) bis auf Weiteres nicht durchgeführt.
Corporate Sector Purchase Programme (CSPP)
Ebenfalls am 10. März 2016 beschloss der EZB-Rat, das APP um den Ankauf von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen des Nicht-Finanzsektors zu ergänzen. Dadurch konnte das Eurosystem im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors Anleihen von Nicht-Banken mit Sitz im Euro-Währungsgebiet erwerben. Anleihen von Kreditinstituten oder von Unternehmen, deren Muttergesellschaft zu einer Bankengruppe gehört, wurden nicht berücksichtigt.
Die Ankäufe begannen am 8. Juni 2016 und fanden in der Regel sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt (bei öffentlichen Unternehmen nur Sekundärmarkt, analog PSPP) statt. Die Nationale Bank van België / Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d’Italia, die Banco de España, die Suomen Pankki/Finlands Bank und die Deutsche Bundesbank, tätigten Ankäufe im Rahmen des CSPP im Auftrag des Eurosystems.
Mit Ankündigung des temporären PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) wurden auch die zulässigen Laufzeitenbänder für ankaufbare Anleihen im Rahmen des CSPP erweitert. Anleihen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als 365/366 Tagen waren ab diesem Zeitpunkt mit einer Restlaufzeit von mindestens 28 Tagen sowohl im PEPP als auch im CSPP ankaufbar. In diesem Zusammenhang werden auch nicht-finanzielle Commercial Paper (CP) mit ausreichender Kreditqualität für den Ankauf im CSPP zugelassen.