Zinsänderungsrisiken
Kreditinstitute haben regelmäßig die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung in Bezug auf Ihre Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zu ermitteln und der Aufsicht zu melden. Zum 31.12.2019 trat das BaFin-Rundschreiben 06/2019 (BA) in Kraft.
Rundschreiben der BaFin
Fachgremium Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Das Fachgremium Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch dient als Forum für einen Austausch zwischen Bankenaufsicht und Kreditwirtschaft.
ExtraNet der Deutschen Bundesbank
Für die Abgabe der Meldung des Baseler Zinsrisikokoeffizienten soll die bankaufsichtliche Erfassungsplattform genutzt werden. Die Plattform ermöglicht die Erfassung der zu meldenden Angaben direkt im Meldebogen.