Zinsänderungsrisiken

Kreditinstitute haben regelmäßig die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung in Bezug auf Ihre Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zu ermitteln und der Aufsicht zu melden. Zum 31.12.2019 trat das BaFin-Rundschreiben 06/2019 (BA) in Kraft.