Hausbankverfahren (HBV)

Vorbemerkungen: Kundengruppen bei der Deutschen Bundesbank

Graphik Überblick über das Leistungsangebot der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr
Leistungsangebot

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen  "Einlagenkreditinstituten" (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und "sonstigen Kontoinhabern". Die Kategorie "sonstige Kontoinhaber" umfasst dabei folgende Kundengruppen:

  • Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG)

  • öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln

Die vier Komponenten des Hausbankverfahrens: HBV-Individual, HBV-SEPA, HBV-Echtzeit und HBV-IMPay

Überweisungs- und Einzugsaufträge von sonstigen Kontoinhabern (mit und ohne Bankleitzahl) wickelt die Bundesbank im Hausbankverfahren (HBV) ab. Innerhalb des HBV bestehen die vier Komponenten HBV-Individual, HBV-SEPA, HBV-Echtzeit und HBV-IMPay.

In das HBV-Individual können folgende Überweisungen eingereicht werden:

  • Taggleiche Euro-Überweisungen zur Ausführung im Inland, in EU-/EWR-Staaten und in Drittstaaten

  • AZV-Überweisungen (in fremder Währung) zur Ausführung in EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten, sofern die Währung im "Merkblatt für das Devisengeschäft" aufgeführt ist.

Die Komponente HBV-SEPA steht sonstigen Kontoinhabern ohne Bankleitzahl für die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden

  • SEPA-Überweisungen

  • SEPA-Lastschriften (Basis- und Firmenlastschriften)

zur Verfügung.

Über das HBV-Echtzeit können sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl SEPA-Echtzeitüberweisungen einreichen und ausgeliefert bekommen.

Von öffentlichen Kassen und in privater Rechtsform betriebenen Stellen nimmt die Bundesbank darüber hinaus im HBV-IMPay

  • auf Euro lautende Überweisungen zur Ausführung in EU-/EWR-Staaten sowie in Drittstaaten

entgegen, sofern der Überweisung ein öffentlicher Auftrag zugrunde liegt (z. B. Zahlungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Wiedergutmachungsgelder).