Makroprudenzielle Instrumente

Makroprudenzielle Instrumente sind Maßnahmen, die auf die Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems abzielen. Die Maßnahmen können je nach Verbindlichkeit und rechtlicher Eingriffstiefe in weiche, mittlere und harte Instrumente unterteilt werden.

Weiche Instrumente umfassen die Kommunikation über stabilitätsrelevante Entwicklungen und aufkommende Risiken. Die Kommunikation erfolgt insbesondere durch regelmäßige Veröffentlichungen, z. B. Jahresberichte, aber auch durch Reden und Interviews.

Makroprudenzielle Instrumente mit mittlerer Eingriffstiefe und Verbindlichkeit sind „Warnungen“ und „Empfehlungen“. Sowohl der ESRB als auch der AFS können diese Instrumente nutzen, um formell vor Risiken für die Finanzstabilität zu warnen und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu empfehlen. Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB können insbesondere die Europäische Union als Ganzes, die Europäische Kommission, die Regierungen und Finanzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäischen Aufsichtsbehörden sein. Der AFS kann Warnungen und Empfehlungen an alle öffentlichen Stellen in Deutschland richten. Empfehlungen können den Einsatz harter (verbindlicher) makroprudenzieller Instrumente vorsehen.

Harte makroprudenzielle Instrumente greifen direkt in die Aktivitäten der Finanzmarktteilnehmer ein. Diese Instrumente können auch direkt, d. h. ohne vorherige Empfehlung, eingesetzt werden. Die europäischen und deutschen Gesetze und Verordnungen bieten die Möglichkeit, harte makroprudenzielle Instrumente insbesondere im Bankensektor einzusetzen. Die meisten dieser Instrumente zielen darauf ab, das Eigenkapital der Banken zu stärken. Eines dieser Instrumente ist der Systemrisikopuffer. Er soll insbesondere das Risiko verringern, dass finanzielle Schwierigkeiten einer Bank auf andere Kreditinstitute übergreifen. Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer kann die Aufsicht den Banken in Aufschwungphasen höhere Kapitalanforderungen auferlegen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Banken in einem anschließenden Abschwung zu erhöhen. Kommt es dann zu einem Abschwung, können die Kreditinstitute die zuvor aufgebauten Puffer zur Deckung von Verlusten verwenden.

Mit dem Start der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism: SSM) im November 2014 wurden der EZB neben bankaufsichtlichen Befugnissen auch makroprudenzielle Eingriffsrechte in den am SSM teilnehmenden Mitgliedstaaten übertragen. Über den Einsatz makroprudenzieller Instrumente entscheiden zwar weiterhin in erster Linie die zuständigen nationalen Behörden. Die EZB kann jedoch bestimmte nationale makroprudenzielle Maßnahmen anordnen oder verschärfen.