Beschädigtes Geld
Ersatzleistung von Euro- und DM-Banknoten
Die Bundesbank leistet Ersatz für beschädigte Euro- und DM-Banknoten, wenn entweder mehr als die Hälfte der Banknoten vorgelegt wird oder bei Banknoten, von denen höchstens die Hälfte vorgelegt wird, nachgewiesen wird, dass die fehlenden Teile vernichtet worden sind.
Der Einreichung von Banknoten, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt wurden, ist eine schriftliche Aufstellung der verwendeten Substanzen (z. B. Sicherheitsdatenblatt) beizufügen.
Vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten werden grundsätzlich nicht ersetzt. Außerdem werden Euro- und DM-Banknoten, die bereits von Stellen der Bundesbank für ungültig erklärt worden sind, nicht ersetzt.
Banknoten werden von der Bundesbank in der Regel kostenlos ersetzt.
Ersatzleistung von Euro- und DM-Münzen
Erstattet oder umgetauscht werden Euro-Münzen, die aufgrund ihres langen Umlaufs oder eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind.
Die Deutsche Bundesbank erstattet keine Euro-Münzen, die absichtlich oder durch ein Verfahren, bei dem eine Veränderung vorhersehbar war, verändert wurden. Alle nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen werden aus dem Verkehr gezogen.
Euro-Münzen, die gefälscht oder bereits von Stellen der Deutschen Bundesbank oder von Zentralbanken des ESZB umgetauscht und für ungültig erklärt worden sind, werden ebenfalls nicht ersetzt.
Auf der Grundlage von § 3 DM-BeEndG lehnt die Deutsche Bundesbank den Umtausch von DM-Münzen in gesetzliche Zahlungsmittel ab, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.
Die Bundesbank nimmt keine Euro- oder DM-Münzen an, deren Annahme oder Bearbeitung zu einer Gefährdung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter führt. Der Einreichung von Münzen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Stoffen behandelt wurden, ist eine schriftliche Aufstellung der genauen verwendeten Stoffe beizufügen (z. B. Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Stoffe).
Eine Bearbeitungsgebühr für eingereichte Münzen wird derzeit nicht erhoben.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Nationale Analysezentrum für beschädigtes Bargeld.
Was tun?
Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile oder Reste (z. B. Asche), so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine festen Gegenstände, wie z. B. Münzen, die Asche während des Transports weiter zerstören können.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung des beschädigten Bargelds den „Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)“. Bitte machen Sie genaue Angaben zur Schadensursache und zum Verbleib der fehlenden Banknotenteile, um Zeitverluste durch Rückfragen zu vermeiden. Weisen Sie bitte auch auf mögliche Gesundheitsgefahren hin, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Banknoten oder Münzen kontaminiert sind.
Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse, ob sie bereit ist, das Geld an eine der Filialen der Bundesbank weiterzuleiten oder geben Sie das Geld bei einer Filiale der Bundesbank ab. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Das letzte Blatt erhalten Sie als Quittung von der Bundesbankfiliale zurück. Alternativ können Sie das beschädigte Bargeld auch direkt an folgende Adresse senden
Deutsche Bundesbank
Hegelstraße 65
H 313
55122 Mainz
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Bundesbank keine Haftung für eventuelle Transportverluste übernehmen kann. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Anbieter, ob und wie Bargeld - insbesondere Münzen - versendet werden kann und wie das Bargeld ordnungsgemäß und transportsicher verpackt, deklariert und ggf. versichert werden muss.
Wie geht es weiter?
Soweit die Ersatzleistung nicht unmittelbar bei einer Bundesbankfiliale erbracht werden kann, dauert es von der Einreichung des Geldes bei einer Bundesbankfiliale bis zur Gutschrift des Gegenwertes oder bis zur schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung bis zu drei Monate.
Die Prüfung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann länger dauern.
Haben Sie weitere Fragen?
In unseren FAQ finden Sie bereits Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
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