Eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung der Institute sowie deren effektive Steuerung sind wesentliche Voraussetzungen für ein stabiles Finanzsystem. Als zentrale aufsichtliche Anforderung an die Institute wird daher die Einrichtung von internen Prozessen zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process: ICAAP) und zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process: ILAAP) verlangt.
Auf der Grundlage des § 25 KWG und konkretisiert durch die FinaRisikoV erhebt die Bundesbank jährlich zum Stichtag 31. Dezember Informationen zum ICAAP und ILAAP der Institute für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Hierbei stellen LSIs der Aufsicht die relevanten Informationen über ein XBRL-basiertes Meldesystem zur Verfügung. Das RTF-Meldewesen soll die aufsichtsrechtliche Bewertung der Institute erleichtern, ohne die in der Säule II niedergelegte Methodenfreiheit zu beeinträchtigen. Die regelmäßige und strukturierte Erhebung der Informationen zum ICAAP und ILAAP liefert eine wichtige Informationsquelle für die Bewertung des einzelnen Institutes und ermöglicht der Aufsicht einen Überblick über die in der Kreditwirtschaft verwendeten Verfahren.