Mindestreserven
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Kreditinstituten, auf Girokonten bei den nationalen Zentralbanken Pflichteinlagen zu unterhalten: diese werden als „Mindestreserven“, „Mindestreservesoll“ oder „Reserve-Soll“ bezeichnet. Die Höhe der von jedem Kreditinstitut zu unterhaltenden Mindestreserven wird ermittelt, indem die Mindestreservebasis mit einem Mindestreservesatz multipliziert wird.
Die EZB nutzt einen einheitlichen positiven Mindestreservesatz, der seit dem 18. Januar 2012 bei 1 % liegt. Zuvor galt seit dem 1. Januar 1999 ein Satz von 2 %. Die Mindestreservebasis wird vorbehaltlich einiger Ausnahmen aus den Einlagen und emittierten Schuldverschreibungen der Kreditinstitute ermittelt. Darüber hinaus haben sie einen einheitlichen Freibetrag von 100.000 Euro von ihrem Mindestreservesoll abzuziehen. Mit diesem Freibetrag sollen die Verwaltungskosten bei einem sehr geringfügigen Mindestreservesoll verringert werden.
Zur Erfüllung ihrer Mindestreservepflicht müssen Kreditinstitute Guthaben auf ihren Girokonten bei den nationalen Zentralbanken unterhalten. Dabei erlaubt das Mindestreservesystem des Eurosystems den Geschäftspartnern eine Durchschnittserfüllung der Mindestreserve. Dies bedeutet, dass sich die Erfüllung der Mindestreservepflicht nach den durchschnittlichen Kalendertagesendguthaben auf den Mindestreservekonten innerhalb einer Mindestreserve-Erfüllungsperiode bemisst. Die Mindestreserveguthaben der Kreditinstitute wurden bis zum 20. Dezember 2022 mit dem durchschnittlichen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte während der Mindestreserve-Erfüllungsperiode verzinst. Am 27. Oktober 2022 hat der EZB-Rat beschlossen, dass die Mindestreserve zum Zinssatz für die Einlagefazilität verzinst wird. Die Veränderung wurde mit der Mindestreserveperiode, die am 21. Dezember 2022 beginnt, wirksam. Mit Beschluss des EZB-Rates vom 27.07.2023 werden ab der Mindestreserveerfüllungsperiode, die am 20. September 2023 beginnt, die Mindestreserveguthaben nicht mehr verzinst (siehe Pressemitteilung unten)
In Zeiten struktureller Liquiditätsknappheit trägt das Mindestreservesystem dazu bei, die Geldmarktsätze zu stabilisieren und einen Bedarf nach Zentralbankgeld seitens des Bankensektors zu schaffen. In Zeiten eines negativen Zinsumfelds mit viel Überschussreserven nutzte das Eurosystem das Mindestreservesoll zur Berechnung der Freibeträge in einem zweistufigen System der Verzinsung der Überschussreserven (siehe: Weiterführende Informationen > Überschussreserven).
Daten zur Höhe des Mindestreservesolls und der Mindestreserve-Erfüllung werden im Statistikteil der Monatsberichte der Deutschen Bundesbank auf Seite 42 veröffentlicht.