Bankleitzahlen
Hier erhalten Sie Informationen zur Bankleitzahlendatei sowie zum Bankleitzahlen-Änderungsdienst und können die Bankleitzahlendateien herunterladen. Die Bankleitzahlensuche finden Sie im Service-Bereich.
Allgemeines
Inländische Zahlungsdienstleister, die im Zahlungsverkehr tätig sind, werden nach einer Vereinbarung zwischen dem Kreditgewerbe und der Deutschen Bundesbank durch Bankleitzahlen gekennzeichnet. Für Zuteilung, Änderung und Löschung der Bankleitzahlen ist die Deutsche Bundesbank federführend.
Die Bankleitzahlendatei wurde zum Gültigkeitstermin 3. Juni 2013 um ein neues Feld 14 "Kennzeichen für die IBAN-Regel" erweitert. Um den Anpassungsaufwand für die Anwender der Bankleitzahlendatei zu begrenzen, erfolgt die Bereitstellung der Bankleitzahlendatei künftig in zwei Versionen: einer unveränderten Version und einer um das neue Kennzeichen erweiterten Version.
Der verbindliche Bankleitzahlen-Änderungsdienst der beiden Versionen erfolgt für Zahlungsdienstleister durch einen gesicherten Download aus dem ExtraNet der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus können sich auch alle anderen Marktteilnehmer (zum Beispiel Anbieter von Software-Produkten oder interessierte Zahlungsdienstnutzer) für das ExtraNet registrieren. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail unter Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer an folgende Adresse: extranet-routing@bundesbank.de.
Ergänzend stellt die Deutsche Bundesbank die Version der Bankleitzahlendatei ohne das neue Feld 14 unverbindlich ins Internet ein. Bitte beachten Sie bei der Verwendung der Bankleitzahlendatei die Hinweise im Impressum. Die Bereitstellung der erweiterten Bankleitzahlendatei erfolgt ausschließlich über das ExtraNet.
Zugänge, Löschungen und Berichtigungen zur Bankleitzahlendatei und zum Interbankenband sind der Deutschen Bundesbank von Zahlungsdienstleistern mit dem entsprechenden Formular mitzuteilen. Zahlungsdienstleister können die hier zur Verfügung stehenden PC-Formulare nutzen.
Die nach Ausfüllung ausgedruckten Anträge zur Bankleitzahlendatei sind von den Zahlungsdienstleistern – falls zutreffend unter Einschaltung ihres Zentralinstituts - bei der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank, die Änderungsanzeigen zum Interbankenband gemäß vorgegebenem Meldeweg beim DG-Verlag, Wiesbaden, beim Bank-Verlag, Köln, oder bei der zuständigen Bundesbank-Filiale einzureichen.
Bankleitzahlen-Richtlinie
Die zwischen dem Kreditgewerbe und der Deutschen Bundesbank getroffenen Vereinbarungen zur Struktur der Bankleitzahl, den Grundzügen der Vergabe von Bankleitzahlen sowie zum Aufbau und zur Verwaltung der Bankleitzahlendatei sind in der Bankleitzahlen-Richtlinie festgehalten. Zahlungsdienstleister haben beim Ausfüllen der Anträge die Regelungen der Bankleitzahlen-Richtlinie zu beachten.
Für alle anderen Anwender der Bankleitzahlendatei sind die Struktur der Bankleitzahl, sowie der Aufbau der Bankleitzahlendatei in einem Merkblatt zusammengefasst. Im Anhang des Merkblattes finden Sie unter anderem auch eine Übersicht über den Satzaufbau der Bankleitzahlendatei.
Aktualisierungstermine
Der Bankleitzahlenbestand wird - in Abstimmung mit den Spitzenverbänden des deutschen Kreditgewerbes - vierteljährlich zum Montag nach dem jeweils ersten Sonnabend der Monate März, Juni, September und Dezember aktualisiert. Aktuell stehen Ihnen die Dateien mit den vom 9. Dezember 2024 bis 2. März 2025 gültigen Daten zur Verfügung. Die für den nachfolgenden Änderungsdienst per 3. März 2025 erforderlichen Dateien werden im Februar 2024 an gleicher Stelle zum Download bereitgestellt. Abschlusstermin ist der 17. Januar 2025.
Ableitung des BIC aus einer deutschen IBAN (IBANonly)
Nach der SEPA Verordnung dürfen Zahlungsdienstleister bei Euro-Überweisungen und -Lastschriften innerhalb der EU vom Zahlungsdienstnutzer die Angabe des BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers bzw. des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers nicht mehr verlangen ("IBANonly").
Da der BIC im Interbanken-Clearing jedoch zwingend erforderlich ist, müssen die Zahlungsdienstleister anhand des in der IBAN enthaltenen Bankidentifikators (in Deutschland: Bankleitzahl) den BIC ableiten und in den betreffenden Datensatz einstellen. Für diese Ableitung wird in Deutschland die Bankleitzahlendatei genutzt. Gemäß Nummer 5 des Abkommen über das Interbankenband hinterlegt jeder Zahlungsdienstleister in der Bankleitzahlendatei einen BIC, unter dem er in allen (beigetretenen) SEPA-Zahlverfahren erreichbar ist und der von Zahlungsdienstleister für SEPA-Zahlungen verwendet werden kann.
Da die Bankleitzahlendatei für vielfältige Zwecke verwendet wird, enthalten die Datensätze auch Felder, die bei der Ableitung des BIC aus einer Bankleitzahl ignoriert werden können. Für die Ableitung des BIC anhand der Bankleitzahlendatei sind lediglich folgende Felder relevant:
Feld 1 | Bankleitzahl |
Feld 2 | Merkmal, ob bankleitzahlführender Zahlungsdienstleister ("1") oder nicht ("2"). Maßgeblich sind nur Datensätze mit dem Merkmal "1" |
Feld 8 | Business Identifier Code – BIC |
Feld 11 | Änderungskennzeichen. Datensätze mit den Merkmalen "A" (Addition), "U" (Unchanged) oder "M" (Modified); Datensätze mit dem Merkmal "D" (Deleted) dürfen nicht herangezogen werden |
Nähere Informationen zu den einzelnen Feldern sowie der Zweck der weiteren Felder der Bankleitzahlendatei können dem "Merkblatt Bankleitzahlendatei" entnommen werden.