Geldpolitische Tenderoperationen
Um seine geldpolitischen Ziele zu erreichen, stehen dem Eurosystem verschiedene geldpolitische Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören die Offenmarktgeschäfte, die die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit Geschäftspartnern durchführt, die in Deutschland niedergelassen oder ansässig sind.
Tenderverfahren
Haupt-, Basistender und Feinsteuerungsoperationen
Fremdwährungsgeschäfte
Zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Der EZB-Rat hat beschlossen, zur Unterstützung der Bankenliquidität und der Geldmarktaktivitäten vorübergehend zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (additional longer-term refinancing operations - LTRO) durchzuführen.
Pandemic emergency longer-term refinancing operation
Der EZB-Rat hat beschlossen, weitere LTRO, genannt PELTRO (Pandemic emergency longer-term refinancing operation) durchzuführen, um die Liquiditätsbedingungen im Euroraum zu unterstützen und einen Beitrag zu leisten, das Funktionieren der Geldmärkte sicher zu stellen.
Reverse Auctions
Gemäß Regularien des Eurosystems ist die Nutzung von Auktionen als ergänzendes Verfahren neben bilateralen Geschäften für spezifische Marktsegmente im Rahmen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) zugelassen. Die Bundesbank führt auf Basis der entsprechenden Vorgaben jeweils am 2. Donnerstag eines Kalendermonats eine Multi-ISIN-Auktion mit bis zu 10 Wertpapieren durch. Die Vorankündigung der Auktionen erfolgt jeweils am Freitag der Vorwoche.
Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Zur Verbesserung der geldpolitischen Transmission und um weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken zu setzen hat das Eurosystem insgesamt drei Serien von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften durchgeführt. Details zu den GLRGs wie Zinskonditionen und freiwillige Rückzahlungsmöglichkeiten finden Sie unter folgenden Links:
Tenderkalender und -system
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte werden nach einem vom Eurosystem veröffentlichten unverbindlichen Kalender durchgeführt. Dieser wird mindestens drei Monate vor Beginn des Jahres, für das er gilt, veröffentlicht.