Digitaler Euro – Häufig gestellte Fragen
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Durch die Digitalisierung verändert sich die Art und Weise, wie wir zahlen. Der Anteil der Barzahlungen nimmt ab, und die Pandemie hat die Entwicklung hin zu Online-Käufen und digitalen Zahlungen noch beschleunigt. Die Einführung eines digitalen Euro ist daher ein logischer Schritt nach vorne: Damit wäre öffentliches Geld nicht nur als Bargeld, sondern auch in digitaler Form einsetzbar. Der digitale Euro wäre ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das im gesamten Euroraum für Zahlungen in Geschäften, im Internet oder zwischen Privatpersonen kostenlos genutzt werden kann. Genau wie Bargeld wäre der digitale Euro risikofrei, allgemein zugänglich und einfach zu handhaben. Mit dem digitalen Euro könnten die Menschen jederzeit mit Zentralbankgeld bezahlen. So würde er seine Funktion als Währungsanker sichern. Das Vertrauen der Menschen in die verschiedenen Formen von Geld stützt sich darauf, dass es zum Nennwert in risikoloses Zentralbankgeld umgewandelt werden kann. Dies gibt uns die Sicherheit, dass wir dieselbe Währung verwenden und „ein Euro stets ein Euro“ ist, wo immer wir uns auch aufhalten. All dies trägt zur Stabilität des Währungs- und Zahlungssystems bei.
Der digitale Euro würde auch die strategische Autonomie unseres gesamten Zahlungsverkehr sichern und zugleich den Wettbewerb und die Innovationen im Zahlungsverkehr fördern. Davon würden Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch der Handel profitieren. Ein digitaler Euro wäre eine europäische Zahlungslösung und würde zudem eine gesamteuropäische Plattform bieten, auf deren Basis innovative Dienstleistungen entwickelt werden könnten. Dies würde die Effizienz des europäischen Zahlungsverkehrs insgesamt steigern, die Kosten senken, Innovationen fördern und die Widerstandsfähigkeit gegenüber potenziellen Cyberangriffen oder technischen Störungen wie Stromausfällen erhöhen. Dabei würde die klassische Rollenverteilung im Geldsystem mit Banken und anderen Zahlungsdienstleistern an der Kundenschnittstelle in jedem Fall erhalten bleiben.
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Die Vorbereitungsphase des Projekts digitaler Euro beginnt am 1. November 2023 und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Währenddessen soll das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt und Anbieter ausgewählt werden, die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten. Zudem soll getestet und erprobt werden, wie sich ein digitaler Euro entwickeln ließe, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird: beispielsweise in Bezug auf Nutzungserlebnis, Datenschutz, finanzielle Inklusion und ökologischen Fußabdruck. Das Eurosystem wird in dieser Phase weiterhin den Austausch mit der Öffentlichkeit und allen beteiligten Interessensgruppen suchen. Nach zwei Jahren wird der EZB-Rat dann darüber entscheiden, ob er zur nächsten Phase der Vorbereitungen übergeht, um den Weg für die mögliche zukünftige Ausgabe und Einführung eines digitalen Euro zu ebnen.
Der Übergang in die Vorbereitungsphase ist noch keine Entscheidung darüber, ob es einen digitalen Euro tatsächlich geben wird. Hierüber wird der EZB-Rat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden: Und zwar dann, wenn der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union abgeschlossen ist. Die Europäische Kommission hatte Ende Juni 2023 eine entsprechende Verordnung für die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro vorgeschlagen. Dieser Entwurf wird in den kommenden Wochen und Monaten mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament abgestimmt.
Weiterführende Informationen
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Nein, Bargeld und digitaler Euro würden nebeneinander existieren. Ein digitaler Euro würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen. Bargeld würde es im Euroraum auch in Zukunft geben. Diesen Gedanken hat die Europäische Kommission in ihrem Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen und betont richtigerweise, dass das Bargeld und der digitale Euro zwei Seiten der gleichen Medaille seien. Ein digitaler Euro wäre zusätzlich zu Bargeld verfügbar und würde der steigenden Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren digitalen Bezahlmöglichkeiten Rechnung tragen.
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Ein digitaler Euro wäre ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das im gesamten Euroraum für Zahlungen in Geschäften, im Onlinehandel oder zwischen Privatpersonen kostenlos eingesetzt werden könnte. Er würde die Möglichkeit bieten, Zahlungen mit Zentralbankgeld auch digital zu tätigen. Ein digitaler Euro wäre sicher, einfach zu handhaben und würde die Privatsphäre schützen sowie die digitale finanzielle Teilhabe fördern. Menschen, die kein Bankkonto besitzen oder größere Schwierigkeiten im Umgang mit elektronischen Geräten haben, würden nicht zurückgelassen. Um sicherzustellen, dass ein digitaler Euro im gesamten Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vor, die Annahme durch Händlerinnen und Händler sowie die Verteilung durch beaufsichtigte Intermediäre, zum Beispiel Banken, verpflichtend zu machen.
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Ein digitaler Euro wäre eine attraktive Bezahlmöglichkeit für Kundinnen und Kunden. Daher würden die Händler ihnen diese Bezahloption anbieten wollen. Durch diese zusätzliche Zahlungsoption würden die Händler ihre Verhandlungsposition gegenüber Anbietern von Bezahllösungen stärken, sodass sie möglicherweise günstigere Konditionen aushandeln könnten. Dies könnte die Kosten der Händler senken. In einem wettbewerbsorientierten Umfeld könnten sie dann die Kosteneinsparung an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Der digitale Euro würde zudem eine europäische Plattform bieten. Darauf könnten innovative Dienstleistungen entwickelt und somit Innovationen gefördert werden. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Bezahllösung würde sich zugleich die Stabilität und die Widerstandsfähigkeit des Zahlungs- und Finanzsystems erhöhen. Kurzum: Ein digitaler Euro würde Wettbewerb, Innovation und die Resilienz der Zahlungssysteme zum Vorteil von Händlern und Kundinnen und Kunden unterstützen.
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Ein digitaler Euro würde beaufsichtigten Intermediären wie Banken eine Plattform zur Verfügung stellen, um ihren Kundinnen und Kunden in ganz Europa innovative Zahlungs- und Finanzdienstleistungen anbieten zu können. Damit würde er weitere Innovationen und den Wettbewerb in den aufstrebenden Segmenten des Onlinehandels und des digitalen Zahlungsverkehrs fördern. Auch die derzeitigen Abhängigkeiten von einigen wenigen dominierenden Anbietern, die Lösungen für grenzüberschreitende Massenzahlungen im Euroraum anbieten, könnte der digitale Euro verringern. Dies würde die Verhandlungsmacht der Intermediäre stärken. Den beaufsichtigten Intermediären käme auch eine zentrale Rolle bei der Verteilung des digitalen Euro zu. Sie würden als direkte Geschäftspartner von Einzelpersonen, Händlern und Firmen fungieren und sämtliche Endnutzerdienste erbringen. Darüber hinaus bietet das sogenannte Kompensationsmodell, wie es derzeit im Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen ist, Intermediären wirtschaftliche Anreize, die mit anderen digitalen Zahlungsmitteln vergleichbar sind.
Externer Link
in englischer Sprache
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Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro. Das Eurosystem hat kein Interesse an den privaten Zahlungsdaten oder den Zahlungsgewohnheiten der Menschen. Es wäre weder für die EZB noch für eine der nationalen Zentralbanken möglich, einzelne Nutzer und die von ihnen getätigten Transaktionen direkt zu identifizieren. Zahlungsdienstleister (u. a. Geschäftsbanken) dürften im Einklang mit gängiger Marktpraxis bei Online-Zahlungen mit dem digitalen Euro nur jene personenbezogenen Daten verwenden, die zur Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften wie etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Um Daten für kommerzielle Zwecke verarbeiten zu können, benötigen Zahlungsdienstleister die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer. Offline-Zahlungen in digitalen Euro würden ein noch höheres Maß an Privatsphäre gewährleisten. Persönliche Transaktionsdetails wären nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt.
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Nein, er soll auf keinen Fall programmierbares Geld sein, da das Eurosystem keine Begrenzungen festlegen würde, wo, wann oder an wen mit dem digitalen Euro bezahlt werden kann (unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, z.B. im Falle von Sanktionslisten). Beispielsweise könnte es – anders als bei einem Gutschein – niemals dazu kommen, dass der digitale Euro nach einer vorgegebenen Zeit seinen Wert verliert. Der digitale Euro würde vielmehr dazu beitragen, programmierbare beziehungsweise automatisierte Zahlungen zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer eine automatisierte Zahlung veranlassen könnten, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspräche. Sie könnten beispielsweise ihre Miete mittels monatlicher automatisierter Zahlungen mit dem digitalen Euro bezahlen.
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In einem dynamischen Wachstumsmarkt gibt es genug Raum für das Miteinander eines digitalen Euro und privater europaweiter Zahlungslösungen. Das Eurosystem ist bestrebt, seine Strategie für den Massenzahlungsverkehr voranzutreiben, und unterstützt ausdrücklich die Einführung europaweiter privater Zahlungslösungen, die auf gesamteuropäischen Infrastrukturen für Echtzeitzahlungen basieren. Damit stärkt das Eurosystem ein Wettbewerbsumfeld, das Innovationen unter den europäischen Akteuren fördert.
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Mit dem Kompensationsmodell würden wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie Banken geschaffen, den digitalen Euro zu vertreiben. Es ist vorgesehen, dass das Eurosystem seine eigenen Kosten trägt. Die Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro verteilen, könnten den Händlern diese Dienstleistung ihrerseits in Rechnung stellen. Dieses Vorgehen wäre analog zum Bargeld und zu anderen Zahlungsmethoden, bei denen ebenfalls Kosten für die Händler anfallen. Die Preisbildung würde sich durch den Wettbewerb ergeben. Die flächendeckende Verbreitung eines digitalen Euro könnte den Wettbewerb im Euroraum fördern und so letztlich zu mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen führen.
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Die Tatsache, dass die Menschen ihr Geld jederzeit in Euro-Banknoten umtauschen können, schafft Vertrauen und Stabilität. Das Vertrauen der Menschen in von privaten Intermediären ausgegebenes Geld (wie beispielsweise Bankeinlagen) stützt sich darauf, dass es zum Nennwert in risikoloses Zentralbankgeld umgewandelt werden kann. Ein Währungsanker gibt uns die Sicherheit, dass wir dieselbe Währung verwenden und dass „ein Euro stets ein Euro“ ist, wo immer wir uns auch aufhalten. Zukünftig würde ein digitaler Euro das Bargeld als Währungsanker ergänzen, da er in digitaler Form Zugang zu Zentralbankgeld gewähren würde. Dies würde zur Stabilität des Währungs- und Zahlungssystems beitragen. Die Verfügbarkeit und Verwendbarkeit von Zentralbankgeld trägt schon seit langer Zeit maßgeblich zu einem gut funktionierenden Zahlungssystem, Finanzstabilität und Vertrauen in die Währung bei. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich dies in einem modernen Währungssystem ändern würde.
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Das Eurosystem schätzt die Rolle der Banken bei der Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte in Europa und die Funktion von Bankeinlagen bei der Refinanzierung der Finanzinstitute. Das Eurosystem würde dafür sorgen, dass die Ausgestaltung des digitalen Euro auch in Krisenzeiten umfangreiche Anlagen in digitales Zentralbankgeld einhergehend mit Abflüssen von kommerziellen Bankeinlagen verhindert. Konkret kämen Instrumente zum Einsatz, mit denen die Umlaufmenge des digitalen Euro wirksam kontrolliert und die Umschichtung von Bankeinlagen in Zentralbankgeld in Echtzeit überwacht würden. Beispielsweise würden für die Haltung des digitalen Euro Obergrenzen vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung und Kalibrierung dieser Instrumente soll zeitnäher am möglichen Ausgabetermin eines digitalen Euro festgelegt werden.
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Zentralbankgeld wie Bargeld oder der digitale Euro ist risikofrei. Doch dank einer soliden Bankenregulierung und -aufsicht sowie der Einlagensicherung profitieren private Bankeinlagen ebenfalls vom hohen Sicherheitsstandard im Euroraum. Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher womöglich keinen Unterschied zwischen Geschäftsbankengeld und Zentralbankgeld erkennen, zeugt von der Stabilität des Währungssystems im Euroraum.
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Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht. Dementsprechend würde ein digitaler Euro den Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen Rechnung tragen. Anders als Privatunternehmen hat das Eurosystem kein Interesse daran, personenbezogene Zahlungsdaten zu erheben oder an Dritte weiterzugeben. Ein digitaler Euro würde so konzipiert, dass die EZB oder die anderen Zentralbanken des Eurosystems außerstande wären, Personen zu identifizieren, die digitale Euro halten oder an Zahlungen mit digitalen Euro beteiligt sind. Auf personen- und transaktionsbezogene Daten würden Banken und andere Zahlungsdienstleister nur zugreifen können, um die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften sicherzustellen.
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Das gesamte Umfeld des digitalen Euro (einschließlich der Intermediäre) würde einem umfassenden Steuerungsrahmen für die Cyberresilienz unterliegen, der mit dem bestehenden Rahmenwerk für TARGET-Services vergleichbar wäre. TARGET-Services werden vom Eurosystem entwickelt und betrieben und garantieren den freien Bargeld-, Wertpapier- und Sicherheitenverkehr innerhalb Europas. Das Rahmenwerk soll gewährleisten, dass alle Akteure die erforderlichen Kontrollen und Verfahren zur Begrenzung von Cyberrisiken einrichten. Hierzu zählt auch die kontinuierliche Überwachung neu aufkommender Bedrohungen. Darüber hinaus würde ein digitaler Euro auf den modernsten Technologien beruhen, um ein cyberresilientes und zukunftssicheres System zu schaffen.
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Ein digitaler Euro soll gerade nicht dazu führen, dass digitale Bezahlangebote des Privatsektors verdrängt werden. Er wäre lediglich eine weitere Bezahloption in einem immer stärker wachsenden Markt, in dem Transaktionen zunehmend digital durchgeführt werden. Neben den europaweiten Zahlungslösungen europäischer Banken, Zahlungsdienstleister und FinTechs gibt es noch genug Raum für einen digitalen Euro. Dies könnte sogar zu möglichen Synergien zwischen beiden Seiten führen und so dazu beitragen, die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern im europäischen Zahlungsverkehr zu reduzieren.
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Das Eurosystem analysiert verschiedene Ansätze und Technologien in der Entwicklung eines digitalen Euro, wobei noch keine Entscheidung für ein Produktivsystem getroffen wurde. Im Prototypen für den digitalen Euro wurden bereits Lösungen getestet: Expertinnen und Experten des Eurosystems haben zum Beispiel ein Abwicklungssystem entwickelt, das auf einem UTXO Datenmodell basiert, dem somit Transaktionsausgänge zugrunde liegen („unspent transaction outputs“ oder „UTXOs“). Wird ein UTXO durch eine Transaktion verbraucht bzw. konsumiert, ist er nicht mehr verwendbar. Im Gegenzug werden neue UTXOs erzeugt und dem Zahler zurückgegeben, genau wie das Wechselgeld an der Ladenkasse. Mit einer solchen Lösung würde sich das Eurosystem vom traditionellen kontobasierten System entfernen, und stattdessen den digitalen Euro als Token ausgestalten.
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Der digitale Euro soll grundsätzlich in alltäglichen Zahlungen als „retail CBDC“ verfügbar sein. Damit sollen Zahlungen zwischen Privatpersonen, im Einzelhandel sowie eCommerce getätigt werden können. Daher muss auch die Rolle von Intermediären berücksichtigt werden. Durch eine enge Kooperation des Eurosystems mit dem Privatsektor könnten völlig neue Geschäftsmodelle und Anwendungsfälle entstehen. Der digitale Euro würde höchsten Sicherheitsanforderungen gerecht werden.
Je nach Ausgestaltung könnte der digitale Euro den Weg für weitere Innovation ebnen. Denkbar sind beispielsweise die Automatisierung und Programmierbarkeit von Zahlungen. Dies wäre insbesondere für die Bereiche „Internet of Things“ und „Industrie 4.0“ relevant. Zahlungen in diesem Umfeld basieren u. a. auf Maschinendaten, die zum Beispiel zum Auslösen einer Zahlung als „Trigger“ genutzt werden können. Ein höherer Automatisierungsgrad ermöglicht es, die Effizienz verschiedener Prozesse weiter zu steigern.
Ein digitaler Euro könnte eine Schlüsselrolle in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft einnehmen. Dies gilt insbesondere, weil die Rolle von digitalen Assets zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Ziel soll es sein, die strategische Autonomie der EU zu unterstützen und die zentrale geopolitische Rolle des Zahlungssystems zu wahren, und gleichzeitig Innovation im Finanzsektor sowie der Industrie zu fördern und Vorteile für Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten zu bieten.
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Ein digitaler Euro wäre ein öffentliches Gut. Er wäre daher in der Grundnutzung für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei. Banken oder Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten.
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Ein digitaler Euro würde es den Menschen ermöglichen, sichere Sofortzahlungen im stationären Einzelhandel und Online-Shops sowie zwischen Einzelpersonen zu tätigen, unabhängig vom Aufenthaltsland oder dem Zahlungsdienstleister. Das Eurosystem prüft diese Funktionalitäten derzeit in der Praxis. Der erste Schritt wäre die Einrichtung einer digitalen Euro-Wallet über die Hausbank. Anschließend kann die Wallet über ein verknüpftes Bankkonto oder durch Einzahlung von Bargeld aufgeladen und zum Bezahlen genutzt werden. Wenn Geld in digitalem Euro empfangen wird, bleibt es bis zu einem bestimmten Limit in der digitalen Euro-Wallet. Alle Beträge, die über dieses Limit hinausgehen, würden automatisch auf ein verknüpftes Bankkonto der Nutzerinnen und Nutzer übertragen werden. Zahlungen mit dem digitalen Euro wären stets sicher und in Echtzeit – ob im Einzelhandel, in Online-Shops oder zwischen Personen. Dank der Offline-Funktionalität könnte der digitale Euro auch dann genutzt werden, wenn schlechter oder kein Netzempfang besteht.