Meldungen zur Liquiditäts­verordnung

Informationen zur elektronischen Einreichung

Gemäß § 11 Abs. 3 LiqV sind die Meldungen ab dem 1. Januar 2007 papierlos einzureichen. Die Deutsche Bundesbank nimmt die elektronisch eingereichten Meldungen ausschließlich über das Bundesbank-ExtraNet entgegen.

Erfassungsportal LiqV, Monatsausweise

Darüber hinaus bietet die Bundesbank eine Erfassungsmöglichkeit über das Bundesbank-ExtraNet. Für diese Funktion können Sie sich im ExtraNet erstregistrieren. Sollten Sie bereits eine ExtraNet-Zulassung für ein anderes Fachverfahren oder eine andere Funktion besitzen, können Sie eine Folgeregistrierung beantragen.

Liegt aufgrund anderer ExtraNet-Verfahren noch keine Einreichungserklärung für den Bereich „Bankaufsichtliches Meldewesen“ vor, ist diese Erklärung zusätzlich zum ExtraNet-Registrierungsantrag abzugeben.

Einreichung via XML

Am bisherigen XML-Satzaufbau werden vor dem Hintergrund der LiqV keine Änderungen vorgenommen. Er ist somit in der Struktur identisch mit dem bisher veröffentlichten Schema zur Einreichung der Meldungen zum Grundsatz I und II, Monatsausweis. Es ergeben sich lediglich Änderungen bei den Vordrucknamen und den Postenangaben. Hier sind in der XML-Meldedatei die neuen Vordrucknamen und Postennummerierungen der LiqV-Meldebögen zu übernehmen.