Beschäftigung und Arbeitsmarkt

Hintergrund

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind wichtige Indikatoren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Volkswirtschaft. Die Daten für Deutschland werden nach unterschiedlichen Konzepten ermittelt: Zum einen veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ergebnisse, die auf den Definitionen des Sozialgesetzbuches (SGB) beruhen. Dazu gehören Daten zur Erwerbstätigkeit und Kurzarbeit, zur Arbeitslosigkeit und zu den gemeldeten offenen Stellen. Zum anderen veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Erwerbstätigen und die international standardisierte Erwerbslosenquote, die auf den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beruhen. Damit sind die Ergebnisse für die Euro-Länder und den Euroraum vergleichbar.

Neben den Ursprungswerten werden saison- und kalenderbereinigte sowie nur kalenderbereinigte Zeitreihen angeboten. Für ausgewählte Indikatoren liegen Echtzeitdaten vor.

Erwerbstätige

Die vom Statistischen Bundesamt für Deutschland berechneten Ergebnisse zu den Erwerbstätigen basieren auf den von der ILO festgelegten Standards, die mit den entsprechenden Definitionen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 übereinstimmen.

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig vom Umfang dieser Tätigkeit. Dabei wird das Personenkonzept zugrunde gelegt, d. h. Personen, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, werden nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst.

Beschäftigung

Die BA ermittelt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dazu zählen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tragen maßgeblich zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei und erwerben Leistungsansprüche.

 

Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten wird von der BA veröffentlicht. Dazu zählen Personen, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt und die diese Beschäftigung nicht als Nebenjob ausüben.

Die BA erhebt Daten zur Kurzarbeit. Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter sind beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalls um mehr als 10 Prozent der betriebsüblichen Arbeitszeit vermindert ist und die Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Dieses wird als Entgeltersatzleistung nach dem SGB III gewährt. Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Arbeitnehmer wegen des vorübergehenden Arbeitsausfalls entlassen werden müssen. Es gibt drei verschiedene Formen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (bei schwieriger wirtschaftlicher Entwicklung), Saison-Kurzarbeitergeld (witterungsbedingt oder bei Auftragsmangel in Betrieben des Baugewerbes) und Transfer-Kurzarbeitergeld (zur Vermeidung von Entlassungen bei betrieblichen Umstrukturierungen).

Arbeitslose und Arbeitslosenquote

Zu den Arbeitslosen in der Statistik der BA, die auf der Grundlage des Arbeitslosenregisters erstellt wird, zählen alle Personen:

  • die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
  • die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine kurzfristige Beschäftigung (derzeit: weniger als 15 Wochenstunden) ausüben,
  • die eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen,
  • die sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,
  • die nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und
  • ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

 

Die Arbeitslosenquote misst die Anzahl der Arbeitslosen in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen. Die Erwerbspersonen umfassen die zivilen Erwerbstätigen und die Arbeitslosen.

Standardisierte Erwerbslosenquote in Euro-Ländern und im Euroraum

Die international standardisierten Erwerbslosenquoten werden für alle Länder des Euroraums nach einheitlichen Methoden berechnet. Dabei wird die Zahl der Erwerbslosen auf die zivilen Erwerbspersonen bezogen. Die Definitionen von Erwerbslosen und Erwerbspersonen entsprechen denen der ILO:

  • Erwerbslos ist, wer weniger als eine Stunde pro Woche arbeitet, innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Arbeit aufnehmen kann und in den letzten vier Wochen aktiv eine Arbeit gesucht hat. In den Euro-Ländern werden nur Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren als Erwerbslose gezählt.
  • Die zivilen Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den zivilen Erwerbstätigen (ohne Personen in Anstaltshaushalten, z. B. kasernierte Soldaten) und den Erwerbslosen.

Primäre Grundlage für die Schätzung der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbstätigen sind Daten aus der vierteljährlichen Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (AKE) und einer EU-weit harmonisierten Haushaltsbefragung. Eurostat veröffentlicht die Ergebnisse aller Euro-Länder und berechnet daraus die international standardisierte Erwerbslosenquote des Euroraums.

Gemeldete offene Stellen

Die gemeldeten offenen Stellen umfassen die Stellenangebote, die den Arbeitsagenturen und Jobcentern von den Arbeitgebern zur Vermittlung gemeldet werden. Es werden Stellen ohne öffentliche Förderung erfasst. Die Summe der gemeldeten offenen Stellen setzt sich aus sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen und sonstigen Stellen zusammen. Darüber hinaus werden Stellen mit einer Beschäftigungsdauer von insgesamt mehr als 7 Tagen erfasst. Nicht enthalten sind somit Stellen für Freiberufler, Selbständige sowie Stellen, die privaten Arbeitsvermittlern gemeldet werden.