Nationale Rechtsgrundlagen
Die nationalen aufsichtsrechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Kreditwesengesetz (KWG).
Weitere nationale Aufsichtsregularien finden sich in den Sparkassengesetzen der Länder, im Depotgesetz oder im Bausparkassengesetz sowie in einschlägigen Verordnungen, wie z. B. der Anzeigeverordnung, der Inhaberkontrollverordnung oder Großkredit- und Millionenkreditverordnung.
Rechtsnormen
Leitlinien
Merkblatt der Bundesbank
Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen will, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, benötigt eine Erlaubnis gemäß KWG.
Merkblätter der BaFin
Erläuterung der fachlichen und persönlichen Anforderungen, die Organmitglieder nach den genannten Aufsichtsgesetzen erfüllen müssen. Beigefügt sind Formulare für die erforderlichen Anzeigen sowie Checklisten für die einzureichenden Unterlagen.