Flaggen der Europäischen Union ©Daniel Kalker / picture alliance

EU-Gesetzgebung

Dem europäischen Gesetzgeber stehen die Instrumente der Richtlinie und der Verordnung zur Verfügung. Eine EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Demgegenüber ist eine Richtlinie für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, d. h. ihre Umsetzung in nationales Recht ist erforderlich.

Die europäischen Gesetzesvorhaben haben vielfach ihre Ursprünge in den Empfehlungen des Baseler Ausschusses. So wurde Basel III auf EU-Ebene durch das "CRD IV-Paket" (bestehend aus der CRR - Capital Requirements Regulation sowie der CRD IV - Capital Requirements Directive) umgesetzt.