EU-Gesetzgebung
Dem europäischen Gesetzgeber stehen die Instrumente der Richtlinie und der Verordnung zur Verfügung. Eine EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Demgegenüber ist eine Richtlinie für die Mitgliedstaaten nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, d. h. ihre Umsetzung in nationales Recht ist erforderlich.
Die europäischen Gesetzesvorhaben haben vielfach ihre Ursprünge in den Empfehlungen des Baseler Ausschusses. So wurde Basel III auf EU-Ebene durch das "CRD IV-Paket" (bestehend aus der CRR - Capital Requirements Regulation sowie der CRD IV - Capital Requirements Directive) umgesetzt.
Capital Requirements Regulation - CRR
Die CRR-Verordnung ist in erster Linie an die beaufsichtigten Institute gerichtet und unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Sie enthält im Wesentlichen die quantitativen Anforderungen an Banken, wie die Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung, zu Großkreditgrenzen und Liquiditätsausstattung.
Capital Requirements Directive IV - CRD IV
Die CRD IV-Richtlinie richtet sich in erster Linie an die Mitgliedstaaten. Sie enthält u. a. Vorgaben für die Zulassung und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, Anforderungen an die Risikosteuerung und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Die Anforderungen der CRD IV sind im KWG umgesetzt.