Neubausiedlung vor München ©Peter Kneffel

Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta)

Zweck der Datenerhebung

Die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen dient der Identifizierung und der Überwachung von Gefahren für die Finanzstabilität und damit der Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank nach dem Finanzstabilitätsgesetz, insbesondere der in § 1 Absatz 1 des Finanzstabilitätsgesetzes aufgeführten Aufgaben. Zudem soll sie die Datenlage insbesondere zu Vergabestandards von Wohnungsbaukrediten verbessern und für den Fall einer Gefährdungslage für die Finanzstabilität aus der Wohnimmobilienfinanzierung Maßnahmen der BaFin zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen fundieren. Außerdem trägt sie zur Umsetzung der ESRB-Empfehlung zum Schließen von Datenlücken im Wohnimmobilienbereich bei.

Inhalt der Meldung

Im Rahmen der Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen werden in aggregierter Form Angaben und Verteilungen von Indikatoren bezogen auf das Neugeschäft von Wohnimmobiliendarlehen an Privatpersonen erfasst. Daten zur Messung der gesamtheitlichen Risikosituation im Wohnimmobilienkreditbestand werden nur für wenige ausgewählte Kennzahlen erhoben werden. Informationen über Wohnimmobiliendarlehen an juristische Personen als gewerbliche Darlehensnehmer sind nicht Gegenstand dieser Erhebung. Diese Daten werden über die Kreditdatenstatistik, die die AnaCredit-Verordnung (EZB/2016/13) umsetzt, erhoben.

Mitteilungspflichtige

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) richtet sich die Datenanforderung an sämtliche gewerbliche Darlehensgeber (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften).

Meldeumfang und Meldefrequenz

Die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen sieht grundsätzlich eine vierteljährliche Meldefrequenz vor. Aus Gründen der Proportionalität ist jedoch in Abhängigkeit von der Bedeutung einzelner Darlehensgebergruppen (Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften) am gesamten Neugeschäftsvolumen sowie in Abhängigkeit von der Anzahl der je Mitteilungspflichtigem jährlich neu vergebenen Wohnimmobiliendarlehen eine reduzierte Meldefrequenz (jährlich) und / oder ein reduzierter Meldeumfang vorgesehen. Mitteilungspflichtige mit einer besonders geringen jährlichen Anzahl an neu vergebenen Wohnimmobiliendarlehen oder mit einem volumenmäßig nur geringem Wohnimmobilienkreditgeschäft sind von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Übermittlung von Daten befreit.

Einreichungsformate

XML-Datenformat