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Bonitätsanalyse in der Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems können Geschäftsbanken Kreditforderungen als Sicherheiten für ihre Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank einsetzen. Bedingung dafür ist, dass die als Kreditnehmer auftretenden Unternehmen als „notenbankfähig“ anerkannt werden.
Dazu müssen sie hohen Bonitätsanforderungen genügen.
Interessierten Unternehmen bietet die Deutsche Bundesbank auch unabhängig von der refinanzierungsbezogenen Bonitätsprüfung eine detaillierte Bilanzanalyse an.
Referatsleitung
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Gulsana Barpiyeva Leitung
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Hildegard Wagner Vertretung
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Karl-Günter Enders Weitere Ansprechperson Bonitätsanalyse (IFRS)