Einreichungsfrist

Um die Einhaltung der Meldefristen zu vereinfachen, wurden die Meldetermine zum 1. Januar 2025 vereinheitlicht und auf Werktage umgestellt.

Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion. 

Für die Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten vereinheitlicht sich der Stichtag auf den 10. Werktag. Die Meldefrist für Bestände aus derivativen Finanzinstrumenten ist der 50. Werktag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.

Für die Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland (DIREK A1) und Ausländern im Inland (DIREK A2) sind die Meldetermine unverändert. DIREK A1 ist einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bilanziert, des sechsten auf den 31. Dezember folgenden Kalendermonats einzureichen. DIREK A2 ist einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, des sechsten auf den Bilanzstichtag des ausländischen Unternehmens folgenden Monats einzureichen.

Die Meldetermine für die Transaktionen und die Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten können Sie in folgender Übersicht ablesen:

   
BerichtsmonatTransaktionen
gemäß ZABIL C1/C2/C3
Forderungen und Verbindlichkeiten
gemäß AUSWI B1
JAN 2025

10.02.2025

12.02.2025

FEB 2025

10.03.2025

12.03.2025

MRZ 2025

08.04.2025

11.04.2025

APR 2025

09.05.2025

13.05.2025

MAI 2025

10.06.2025

13.06.2025

JUN 2025

08.07.2025

11.07.2025

JUL 2025

08.08.2025

12.08.2025

AUG 2025

08.09.2025

11.09.2025

SEP 2025

09.10.2025

13.10.2025

OKT 2025

10.11.2025

12.11.2025

NOV 2025

08.12.2025

11.12.2025

DEZ 2025

09.01.2026

13.01.2026

  
BerichtsquartalForderungen und Verbindlichkeiten Derivate
gemäß AUSWI B1
1. Quartal 2025

02.06.2025

2. Quartal 2025

27.08.2025

3. Quartal 2025

28.11.2025

4. Quartal 2025

02.03.2026