Einreichungsfrist
Um die Einhaltung der Meldefristen zu vereinfachen, wurden die Meldetermine zum 1. Januar 2025 vereinheitlicht und auf Werktage umgestellt.
Ab dem Berichtsmonat Januar 2025 gilt der 7. Werktag als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion.
Für die Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten vereinheitlicht sich der Stichtag auf den 10. Werktag. Die Meldefrist für Bestände aus derivativen Finanzinstrumenten ist der 50. Werktag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres.
Für die Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland (DIREK A1) und Ausländern im Inland (DIREK A2) sind die Meldetermine unverändert. DIREK A1 ist einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bilanziert, des sechsten auf den 31. Dezember folgenden Kalendermonats einzureichen. DIREK A2 ist einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, des sechsten auf den Bilanzstichtag des ausländischen Unternehmens folgenden Monats einzureichen.
Die Meldetermine für die Transaktionen und die Bestände aus Forderungen und Verbindlichkeiten können Sie in folgender Übersicht ablesen:
Berichtsmonat | Transaktionen gemäß ZABIL C1/C2/C3 | Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß AUSWI B1 |
JAN 2025 | 10.02.2025 | 12.02.2025 |
FEB 2025 | 10.03.2025 | 12.03.2025 |
MRZ 2025 | 08.04.2025 | 11.04.2025 |
APR 2025 | 09.05.2025 | 13.05.2025 |
MAI 2025 | 10.06.2025 | 13.06.2025 |
JUN 2025 | 08.07.2025 | 11.07.2025 |
JUL 2025 | 08.08.2025 | 12.08.2025 |
AUG 2025 | 08.09.2025 | 11.09.2025 |
SEP 2025 | 09.10.2025 | 13.10.2025 |
OKT 2025 | 10.11.2025 | 12.11.2025 |
NOV 2025 | 08.12.2025 | 11.12.2025 |
DEZ 2025 | 09.01.2026 | 13.01.2026 |
Berichtsquartal | Forderungen und Verbindlichkeiten Derivate gemäß AUSWI B1 |
1. Quartal 2025 | 02.06.2025 |
2. Quartal 2025 | 27.08.2025 |
3. Quartal 2025 | 28.11.2025 |
4. Quartal 2025 | 02.03.2026 |