Grundsätzlich sind alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.
Zahlungsmeldungen (Z4, Z8 und Z10-15)
Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen sind verpflichtet, monatlich Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten.
Bestandsmeldungen über Auslandsforderungen und ‑verbindlichkeiten (Z5, Z5a, Z5b)
Inländer (ausgenommen monetäre Finanzinstitute, Investmentaktiengesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften für deren Sondervermögen und Privatpersonen) haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn die Summe dieser Auslandsforderungen oder die Summe dieser Auslandsverbindlichkeiten am Ende eines Monats den Betrag von 5 Millionen Euro oder den Gegenwert in einer anderen Währung übersteigt.
Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen (K3 und K4)
Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen müssen grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen jährlich melden, wenn der Anteil am Kapital oder an den Stimmrechten 10 % oder mehr beträgt und das Beteiligungsobjekt eine Bilanzsumme von 3 Mio. € (oder den Gegenwert bei Bilanzierung in einer anderen Währung) übersteigt.