Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Norman Kriese / EZB

Zusammenarbeit im einheitlichen Aufsichtsmechanismus

Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) hat am 4. November 2014 seine Arbeit aufgenommen. Seitdem ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Bankenaufsicht über die als bedeutend  eingestuften Banken(-gruppen) in Deutschland verantwortlich. Bedeutend ist eine Bank (oder eine Bankengruppe) unter anderem dann, wenn ihre Bilanzsumme mindestens 30 Milliarden Euro umfasst (oder 20 Prozent des nationalen Bruttoinlandsprodukts) oder sie zu den drei größten Kreditinstituten des teilnehmenden Mitgliedstaates gehört.

Gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams, JSTs) nehmen die Aufsicht über bedeutende Banken wahr. Diese bestehen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland also von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. JSTs existieren für jede bedeutende Bank oder Bankengruppe.

Die bisher praktizierte und bewährte Zusammenarbeit zwischen BaFin und Bundesbank, die im Einzelnen in § 7 des Kreditwesengesetzes (KWG) geregelt ist, wurde sinngemäß auf die Zusammenarbeit mit der EZB erweitert (siehe § 7 Abs. 1a KWG). Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Arbeit in den JSTs zu. Hier arbeiten BaFin und Bundesbank eng und vertrauensvoll mit der EZB und ggf. weiteren nationalen Behörden bei der direkten Aufsicht und der Entscheidungsfindung zusammen.

Die hierfür erforderliche Teamarbeit macht eine jederzeit offene Kommunikation und einen zeitnahen Informationsaustausch innerhalb der JSTs erforderlich. Die abschließende Entscheidungskompetenz für bedeutende Institute liegt bei der EZB.

Die Aufsicht über die rund 1.400 weniger bedeutenden Banken wird weiterhin direkt von BaFin und Bundesbank ausgeübt, während die EZB hier eine indirekte Aufsicht vornimmt, z. B. durch die Vorgabe von gemeinsamen Leitlinien zur Aufsichtspraxis.