Eine funktionierende Volkswirtschaft setzt ein stabiles Bankensystem voraus. Die Bankenaufsicht hat daher die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute zu überwachen und das Vertrauen der Anleger zu erhalten. In Deutschland ist die Bankenaufsicht eine gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Der Bundesbank obliegt insbesondere die laufende Aufsicht über Kreditinstitute, aber auch über Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstitute. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) in Kraft. Das bei der EZB angesiedelte Supervisory Board nimmt die der EZB bzw. dem SSM übertragenen Aufgaben wahr.
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Bundesbank-Symposium zu aktuellen Themen der Bankenaufsicht
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MaRisk-Neufassung 2024
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EBA empfiehlt Unternehmen frühzeitige Vorbereitung auf MiCAR
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Nagel zum Mitglied des Lenkungsausschusses des ESRB ernannt
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Deutlich bessere Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2023
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Bundesbank setzt sich für konforme Umsetzung von Basel III in europäisches Recht ein
In einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission setzen sich die Deutsche Bundesbank und 24 weitere europäische Zentralbanken und Aufsichtsbehörden dafür ein, die neuen Basel III-Regelungen vollständig und konsistent in europäisches Recht (CRD und CRR) umzusetzen. Dabei wird insbesondere eine mit Basel konforme Umsetzung des Output Floors und der neuen Standardmethode für das Kreditrisiko (KSA) betont. Eine Abweichung vom Baseler Abkommen könnte sich negativ auf das Vertrauen sowohl in den europäischen Bankensektor als auch in den EU-Rechtsrahmen auswirken. Daher ist es wichtig, dass die globalen Standards wie vereinbart vollständig und konsistent umgesetzt und eingehalten werden.
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Reden
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Diskussionspapiere