2-Euro-Gedenkmünzen

Die 2-Euro-Münzen mit Gedenkcharakter sind Umlaufmünzen, die in allen Teilnehmerstaaten als Zahlungsmittel verwendet werden können. Die Bezeichnung der 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter als "Gedenkmünzen" entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch. Obwohl es sich formal um „normale“ Umlaufmünzen handelt, die wie alle anderen Umlaufmünzen in großer Stückzahl in Umlauf gebracht werden, orientieren sich die Veröffentlichungen zu diesen Münzen auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, der Münze Deutschland und der Europäischen Zentralbank der Einfachheit halber an dem üblichen Sprachgebrauch. Die 2-Euro-Münzen mit Gedenkcharakter werden wie alle anderen Umlaufmünzen von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht.

Die Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der europäischen Vereinbarungen jährlich eine zusätzliche 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter und unterschiedlicher nationaler Rückseite prägen zu lassen. Die erste Serie „Bundesländer“ mit insgesamt 17 Münzen, auf denen ein markantes Wahrzeichen oder Bauwerk abgebildet ist (16 Bundesländer sowie eine Münze zur Würdigung des Bundesrates als Verfassungsorgan), wurde 2006 mit dem Thema Schleswig-Holstein und dem Motiv „Holstentor“ begonnen und ist inzwischen abgeschlossen.

Im Jahr 2023 startet die Serie „Bundesländer II“, die thematisch an die erfolgreiche Vorgängerserie anknüpft. Die Reihenfolge der Motive orientiert sich weiterhin an den Präsidentschaften der Bundesländer im Bundesrat.

Die 2-Euro-Münzen sind trotz ihres besonderen Motivs Umlaufmünzen. Als Umlaufmünzen sind alle 2-Euro-Münzen im Gegensatz zu den nur im jeweiligen Ausgabeland gültigen Sammlermünzen (in Deutschland: 5 €, 10 €, 20 €, 25 €, 100 €, 200 €) im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel.

Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank finden Sie alle 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter der einzelnen Länder.