2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“

2024 – 175. Jubiläum Paulskirchenverfassung

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“ prägen zu lassen und ab dem 21. März 2024 herauszugeben.

Die am 27. März 1849 durch die Nationalversammlung beschlossene Paulskirchenverfassung war der erste Versuch einer gesamtstaatlichen und demokratischen Verfassung Deutschlands.

Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin gestaltet. Sie zeigt im Vordergrund eine perspektivische Darstellung des Erinnerungsortes Paulskirche, im Moment des Einzugs der Abgeordneten der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Dahinter das papierne Verfassungsdokument inkl. Schreibfeder, als Ergebnis des Paulskirchenparlaments. Final bekränzt durch drei weibliche Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit und die Trikolore aus Schwarz, Rot und Gold. Der Entwurf überzeugt durch sein plastisches lebendiges Relief, das neugierig auf die Zeitlosigkeit demokratischer Grundprinzipien macht, die hier erstmals und prägend niedergeschrieben worden sind.

Der innere Teil der Münze zeigt ferner den Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2024“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen. Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. Die für den Umlauf bestimmte Auflage wird bis zu 30 Mio. Stück betragen. Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum.

Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie einen stilisierten Bundesadler.

Die Münzen in der Prägequalität Stempelglanz werden durch die Filialen der Deutschen Bundesbank im Rahmen des normalen Bargeldbedarfs von Banken und Handel sukzessive in Umlauf gebracht und damit früher oder später im Zahlungsverkehr auftauchen.

Die Ausgabe der Münzen in der Sammlerqualität Spiegelglanz erfolgt zu einem über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis durch die Münze Deutschland.