Versicherungen

Die Versicherungsstatistik erfasst im vierteljährlichen Turnus die Aktiva und Passiva der inländischen Versicherungsunternehmen. Die Angaben zu Unternehmen der Sparten Leben, Kranken, Schaden / Unfall sowie der Rückversicherungsunternehmen werden getrennt dargestellt. Die Statistik dient der Analyse der Vermögens- und Finanzierungsverhältnisse. Die nationalen Ergebnisse gehen darüber hinaus in die ESZB-Versicherungsstatistik ein und dienen als Baustein für die Finanzierungsrechnung des Euroraums.

Angaben zur ESZB-Versicherungsstatistik werden ab dem dritten Quartal 2016 veröffentlicht. (Vorherige Angaben der Versicherungsstatistik wurden als Sekundärstatistik auf der Grundlage von Solvency I-Aufsichtsdaten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter Zuhilfenahme von der Bundesbank erhobener Statistiken zu Banken und Wertpapierinvestments ermittelt.)

Gesetzliche Grundlage der ESZB-Versicherungsstatistik ist die Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften (EZB/2014/50). Danach sind quartalsweise Daten an die Notenbanken zu übermitteln, beginnend mit dem ersten Quartal 2016. In Deutschland basiert die Statistik auf den von den Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten und an die Bundesbank weitergeleiteten Solvency II-Meldungen sowie den Angaben der Wertpapier-Stammdatenbank des ESZB. Die Meldetermine entsprechen denjenigen für das Solvency II-Berichtswesen. Die aufsichtsrechtlichen Informationspflichten sind in den technischen Durchführungsstandards zu Solvency II (Implementing Technical Standards, ITS) festgelegt, deren Anhang auch Formulare für quantitative Meldungen enthält (Quantitative Reporting Templates, QRTs).

Obwohl ein großer Teil der erforderlichen Angaben nach der Verordnung EZB/2014/50 aus den aufsichtsrechtlichen Meldungen abgedeckt wird, sind dennoch einige zusätzliche Informationen notwendig. EZB und EIOPA haben daher in enger Zusammenarbeit Meldeformulare erstellt, die neben den Aufsichtsdaten auch die für die Versicherungsstatistik erforderlichen Informationen beinhalten. Den nationalen Zentralbanken ist es freigestellt, diese im Sinne einer Meldeerleichterung zur Erstellung der Statistik zu verwenden und auf eine eigene Erhebung zu verzichten.

Die durch die EZB erweiterten Meldeformulare werden als "unofficial reporting templates including ECB add-ons” bezeichnet. Aus ihnen geht hervor, welche über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen hinausgehenden, für die Statistik benötigten Daten zu melden sind (EZB add-ons). Die Meldeformulare bestehen aus

  1. jenen Solvency-II-QRTs, in die Erweiterungen durch die EZB eingefügt wurden, und
  2. neuen Formularen für ausschließlich statistische Zwecke.

Aus Gründen der Vereinfachung sind für die Statistik benötigte QRTs, für die keine Änderungen erforderlich waren, nicht enthalten. Ausfüllhinweise zu den EZB-Erweiterungen finden sich in den zugehörigen Log-Dateien.

Die Formulare werden als inoffiziell bezeichnet, um sie von den QRTs der technischen Durchführungsstandards zu unterscheiden. Sofern sich Änderungen an letzteren ergeben, erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der inoffiziellen Meldeformulare.

Die Erweiterungen der EZB wurden in das technische Rahmenwerk von EIOPA integriert, das auf dem Data Point Model (DPM – eine strukturierte Darstellung der Daten) und der eXtensible Business Reporting Language (XBRL) basiert.