Sanierung und Abwicklung
Die Erfahrungen aus der letzten Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass die Schaffung eines spezifischen Regelwerks für den Umgang mit Schieflagen im Bankensektor von essentieller Bedeutung ist. Ein solches Regime sollte sicherstellen, dass Institute ausreichende Vorbereitungen zur Abwendung eines individuellen Krisenfalls treffen (Sanierung) und die Behörden über die notwendigen Instrumente verfügen, um insbesondere den Marktaustritt von Instituten zu gewährleisten, ohne das Finanzsystem zu destabilisieren und ohne den Einsatz von Steuergeldern zu erfordern (Abwicklung). Ein glaubhaftes Abwicklungsregime entfaltet eine präventive Wirkung, indem es die Erwartung impliziter Staatsgarantien senkt, wodurch die Marktdisziplin gestärkt wird und bei den Banken Anreize geschaffen werden, keine übermäßigen Risiken einzugehen.
Im Nachgang der Finanzmarktkrise wurden daher zunächst vom Financial Stability Board (FSB) die „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ entwickelt, auf deren Grundlage dann das europäische Bankenabwicklungsregime geschaffen wurde, bestehend aus der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM -Verordnung).
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der BRRD durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), welches im Jahre 2015 in Kraft trat.
Kernelemente des SAG
Das SAG kann – entsprechend der europäischen Vorgaben – in die folgenden drei Hauptelemente unterteilt werden: