Meldeformulare K3 und K4

Meldeformulare und Fehlanzeigen

Die Meldeformulare sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldeformulare stehen am Ende der Seite als PDF-Dateien zur Verfügung. Zusätzlich zu den Ausfüllhinweisen und einem Merkblatt ist eine Liste häufig gestellter Fragen hinterlegt, die bei der Erstellung der Meldungen helfen soll.

Meldepflichtige

Anlage K3 zur AWV:

  • Unternehmen und natürliche Personen, denen unmittelbar 10% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio. € zuzurechnen sind. Ist ein direkt gehaltenes ausländisches Unternehmen von einem deutschen Investor abhängig (Mehrheitsbeteiligung), so sind auch die von diesem ausländischen Unternehmen abhängigen weiteren ausländischen Beteiligungen zu melden.

Anlage K4 zur AWV:

  • Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 3 Mio. €, wenn einem oder mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte am Unternehmen zuzurechnen sind. Befindet sich ein Unternehmen in Deutschland in mehrheitlicher ausländischer Hand, so sind auch die vom Meldepflichtigen abhängigen weiteren Unternehmen in Deutschland meldepflichtig.