Bundesbank NExt

NExt Neukonzeption ExtraNet

Wichtige Hinweise

  • NExt wird für den Upload von XML-Dateien und zur Kommunikation genutzt und ist die Voraussetzung zur Verwendung des neuen AMS.
    Allgemeines Meldeportal Statistik

  • Für die manuelle Dateneingabe per Maske können Sie bereits das neue AMS nutzen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Registrierung in NExt und das Vorhandensein des Fachthemas „Einreichung von Meldungen“ sind die Voraussetzungen zur Nutzung des AMS.

  • Die PDF-Quittungen werden derzeit nicht erstellt. Diese werden automatisch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeneriert.

Nutzen Sie das bisherige ExtraNet/AMS weiterhin, wenn Sie folgende Meldungen einreichen:

  • Upload von CSV-Dateien.

  • DIREK-Meldungen (ehemals K3/K4).

Die Außenwirtschaft wird in NExt in zwei Arbeitsgebiete aufgeteilt:

  • Außenwirtschaftliches Meldewesen – Banken (AWB)

  • Außenwirtschaftliches Meldewesen – Nichtbanken & Privatpersonen (AWN).

Die Arbeitsgebiete sind in weitere Fachthemen untergliedert:

NExt: Arbeitsgebiete und Fachthemen für die Außenwirtschaft

Die Anlage der User Manager und die Erweiterung der Berechtigung bereits bestehender User Manager für das Arbeitsgebiet „AWB“ wird von der Deutschen Bundesbank übernommen. Bitte übersenden Sie die ausgefüllten Formulare zur Benennung der User-Manager an ams@bundesbank.de.

Für das Arbeitsgebiet „AWN“ besteht in NExt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren. Die Freischaltung ist ab sofort möglich. Bitte halten Sie Ihre Meldenummer bereit und beachten die Reihenfolge der Registrierung der User Manager. Die ersten beiden registrierten Nutzer werden direkt zum User Manager. Sie können nach erfolgreicher Registrierung weitere Nutzer einladen bzw. freischalten.

Wenn Sie bereits User von NExt in anderen Arbeitsgebieten sind, nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur selbstständigen Erweiterung der Fachthemen. Änderungen können Nutzer im Profil über den Punkt „Berechtigungen“ vornehmen.

Hinweis Dritteinreicherrechte:

Nutzen Sie das AMS zur Abgabe der außenwirtschaftlichen Meldungen, ist die Einrichtung von Dritteinreicherrechten in NExt nicht zwingend notwendig. Die Dritteinreicherrechte aus dem bestehenden AMS werden im neuen AMS weiterhin verfügbar sein.

Reichen Sie Meldungen für einen anderen Meldepflichtigen ein (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, usw. für Mandanten oder Konzerne für einzelne Gesellschaften) ist zunächst eine Registrierung für das eigene Unternehmen erforderlich. Anschließend können die Dritteinreicherrechte für Mandanten beantragt werden.