Bonitätsanalyse in der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg
Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems können Geschäftsbanken Kreditforderungen als Sicherheiten für ihre Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank einsetzen. Bedingung dafür ist, dass die als Kreditnehmer auftretenden Unternehmen als „notenbankfähig“ anerkannt werden.
Dazu müssen sie hohen Bonitätsanforderungen genügen.
Interessierten Unternehmen bietet die Deutsche Bundesbank auch unabhängig von der refinanzierungsbezogenen Bonitätsprüfung eine detaillierte Bilanzanalyse an.
Referatsleitung
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Stephan Müller Referatsleitung
030 3475-2110
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Kerstin Haller Vertretung
030 3475-2122
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Annette Jährig Weitere Ansprechperson Bonitätsanalyse (IFRS)
030 3475-2127