Outright Monetary Transactions (OMT)
Um eine ordnungsgemäße geldpolitische Transmission und die Einheitlichkeit der Geldpolitik sicherzustellen, legte der EZB-Rat am 6. September 2012 eine Reihe technischer Merkmale für geldpolitische Outright-Geschäfte an den Sekundärmärkten für Staatsanleihen (OMTs) fest. Eine notwendige Voraussetzung für die Durchführung der OMTs ist die mit einem entsprechenden Programm der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) bzw. des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verbundene strenge und wirksame Konditionalität. Dabei kann es sich um ein vollständiges makroökonomisches EFSF/ESM-Anpassungsprogramm handeln oder ein vorsorgliches Programm (Enhanced Conditions Credit Line – Kreditlinie mit verschärfter Konditionalität), sofern die Möglichkeit von EFSF/ESM-Primärmarktkäufen vorgesehen ist und ein Mitgliedstaat Zugang zum Anleihemarkt hat.
Der EZB-Rat wird OMTs in Erwägung ziehen, sofern sie aus geldpolitischer Sicht geboten sind und solange die mit den Programmen verbundene Konditionalität vollständig erfüllt ist. Nach einer gründlichen Beurteilung wird der EZB-Rat im alleinigen Ermessen und im Einklang mit seinem geldpolitischen Mandat über deren Aufnahme, Fortsetzung und Einstellung entscheiden. Eventuelle Ankäufe werden sich auf das kürzere Ende der Zinsstrukturkurve konzentrieren, insbesondere auf Staatsanleihen mit einer Laufzeit von einem bis zu drei Jahren. Der Umfang der OMTs ist ex ante nicht quantitativ beschränkt, die bereitgestellte Liquidität soll aber durch gezielte Operationen vollständig wieder abgeschöpft