Bonitätsanalyse in der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen
Im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems können Geschäftsbanken Kreditforderungen als Sicherheiten für ihre Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank einsetzen. Bedingung dafür ist, dass die als Kreditnehmer auftretenden Unternehmen als „notenbankfähig“ anerkannt werden.
Dazu müssen sie hohen Bonitätsanforderungen genügen.
Interessierten Unternehmen bietet die Deutsche Bundesbank auch unabhängig von der refinanzierungsbezogenen Bonitätsprüfung eine detaillierte Bilanzanalyse an.
Referatsleitung
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Karsten Meyer Referatsleitung
0341 860-2150
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Frank Runkel Vertretung
0341 860-2153
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Ulla Wallstein Vorzimmer
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Katja Gottschall Weitere Ansprechperson
0341 860-2160
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Matthias Gluth (IFRS)
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