Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind professionelle Bargeldakteure (u. a. Kreditinstitute und Geldtransportunternehmen) verpflichtet, Bargeld vor der Wiederausgabe auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen.
Gemäß dem Beschluß der EZB (EZB/2010/14) für Banknoten und der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 für Münzen gelten für die Ausgabe von Bargeld folgende Regelungen:
Ausgabe von Banknoten über kundenbediente Automaten
Banknoten müssen zuvor von einem Banknotenbearbeitungssystem, das auf der Website der EZB aufgelistet ist, auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden.
Ausgabe von Banknoten und Münzen über den Schalter
Bargeld, dessen Echtheit und Umlauffähigkeit durch geschultes Personal und/oder entsprechend zertifizierte Geräte geprüft wurde, darf über den Schalter ausgegeben werden.
Übersicht
Rechtsgrundlage | Inhalt |
Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 44/2009 |
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Beschluss EZB/2010/14 geändert durch EZB/2012/19 sowie EZB/2019/39 |
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Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 |
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Gesetz über die Deutsche Bundesbank |
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Bargeldprüfungsverordnung |
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Münzgesetz |
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