MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Konsultation der 9. MaRisk-Novelle 

Der Entwurf zur 9. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ wurde am 1. April 2026 zur Konsultation gestellt.

BaFin und Deutsche Bundesbank haben die MaRisk grundlegend überarbeitet. Das Rundschreiben ist jetzt noch stärker prinzipienorientiert gestaltet und weniger komplex. Ebenso erweitert die Aufsicht die Spielräume für die Institute, die Anforderungen proportional anzuwenden. Bisherige Öffnungsklauseln werden klargestellt und erweitert, vor allem für kleine und sehr kleine Institute. Damit einhergehend wird eine neue Institutsklassifizierung eingeführt und der Anwendungsbereich auf Institute, die nicht unter direkter Aufsicht der EZB stehen, beschränkt.

Mit der 9. MaRisk-Novelle werden auch neue Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum Risikomanagement prinzipienorientiert umgesetzt. Dazu zählen die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) sowie die Leitlinien zur Internen Governance, die derzeit in Form einer Konsultationsfassung vorliegen.  

Stellungnahmen nehmen BaFin und Deutsche Bundesbank bis zum 8. Mai 2026 entgegen: postalisch – unter Verwendung des Zusatzes BA 54 für die Bafin und FA 204 für die Bundesbank – oder per E-Mail an  konsultation-02–26@Bafin.de und  marisk@bundesbank.de mit dem Betreff „Konsultation 02/2026“.

Downloads

Konsultationsfassung der 9. MaRisk-Novelle (clean)

Konsultationsfassung der 9. MaRisk-Novelle (Änderungen ggü. der Fassung vom 29. Mai 2024)


Aktuelle Fassung der MaRisk und Aufsichtsmitteilung der BaFin

Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf der MaRisk vom 15.02.2024 konnte am 29.05.2024 die offizielle Neufassung der MaRisk (8. Novelle) veröffentlicht werden.

Bei der Anwendung der MaRisk ist die am 26. November 2024 von der BaFin veröffentlichte Aufsichtsmitteilung zu beachten.