MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen zum Entwurf der MaRisk vom 15.02.2024 konnte am 29.05.2024 die offizielle Neufassung der MaRisk (8. Novelle) veröffentlicht werden.
Bei der Anwendung der MaRisk ist die am 26. November 2024 von der BaFin veröffentlichte Aufsichtsmitteilung „Kleine und sehr kleine Kreditinstitute: Proportionalität in den Anforderungen der BaFin an das Risikomanagement“ zu beachten.
Aufsichtsmitteilung der BaFin
Aktuell gültige Fassung
Anschreiben und Entwurf zur 8. MaRisk-Novelle
Stellungnahmen
Frist zur Einreichung: 14.03.2024