Auskünfte zum Meldewesen
Meldefragen
Die regionale Zuständigkeit ist der nebenstehenden Grafik zu entnehmen.
Anrufe bei der Hotline werden automatisch an das zuständige Servicecenter weitergeleitet.
Adressen und Kontakte der Servicezentren
Düsseldorf
Hannover
Mainz
München
Außenwirtschaftsprüfungen
Nach § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) kann die Deutsche Bundesbank Auskünfte verlangen, um die Einhaltung des AWG und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie der Rechtsakte des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen. Sie kann zu diesem Zweck auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen.
Die vier Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen/Meldefragen überwachen im Rahmen ihrer Prüfungen die Einhaltung sowohl die Einhaltung der geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Meldevorschriften als auch die besonderen Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Finanzsanktionen).
Informationen zu Finanzsanktionsmaßnahmen, das heißt zu Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, für deren Umsetzung die Deutsche Bundesbank zuständig ist, finden Sie unter Finanzsanktionen.