Auskünfte zum Meldewesen

Meldefragen

Grafik Servicezentren
Grafik Servicezentren
Für allgemeine Fragen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen stehen Ansprechpartner in den vier Servicezentren Außenwirtschafts­prüfungen / Meldefragen (SZ) der Deutschen Bundesbank zur Verfügung. 

Die regionale Zuständigkeit ist der nebenstehenden Grafik zu entnehmen.
Anrufe bei der Hotline werden automatisch an das zuständige Servicecenter weitergeleitet.

Adressen und Kontakte der Servicezentren

Düsseldorf

Servicezentrum Düsseldorf

0211 874-2389

E-Mail

Adresse
Postfach 10 11 48
40002 Düsseldorf

Hannover

Servicezentrum Hannover

0511 3033-2192

E-Mail

Adresse
Postfach 245
30002 Hannover

Mainz

Servicezentrum Mainz

06131 377-4790

E-Mail

Adresse
Postfach 30 09
55020 Mainz

München

Servicezentrum München

089 2889-3243

E-Mail

Adresse
80281 München

Außenwirtschaftsprüfungen

Nach § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) kann die Deutsche Bundesbank Auskünfte verlangen, um die Einhaltung des AWG und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie der Rechtsakte des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen. Sie kann zu diesem Zweck auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen.

Die vier Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen/Meldefragen überwachen im Rahmen ihrer Prüfungen die Einhaltung sowohl die Einhaltung der geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Meldevorschriften als auch die besonderen Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Finanzsanktionen).

Informationen zu Finanzsanktionsmaßnahmen, das heißt zu Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, für deren Umsetzung die Deutsche Bundesbank zuständig ist, finden Sie unter Finanzsanktionen.