2023 – Hamburg
Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „Hamburg“ prägen zu lassen und am 24. Januar 2023 herauszugeben. Die Münze bildet den Auftakt der Serie „Bundesländer II“, bei der jährlich ein Land durch die Ausgabe einer 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter mit einem prägnanten Wahrzeichen gewürdigt werden soll. Die Reihenfolge der Länder richtet sich nach der Präsidentschaft im Bundesrat. Die neue Serie stellt insbesondere die kulturelle Identität und die regionalen Besonderheiten der einzelnen Länder in den Fokus. Sie schließt damit thematisch an die erfolgreiche Vorläuferserie „Bundesländer“ an, die im Januar 2022 ausgelaufen ist.
Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach gestaltet. Sie zeigt die Elbphilharmonie, das neue Wahrzeichen der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Entwurf repräsentiert, durch die eindrucksvolle, detaillierte Darstellung des Konzertbaus vor der maritimen Stadtszenerie, das Bundesland Hamburg äußerst überzeugend.
Im Kernbereich befinden sich ferner die Nationalitätenkennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, die Jahreszahl 2023, der Prägebuchstabe der jeweiligen Münzstätte, der Schriftzug „HAMBURG“ und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.
Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen.
Die technischen Parameter der 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie einen stilisierten Bundesadler.
Die für den Umlauf bestimmte Auflagenhöhe wird bis zu 30 Mio. Stück betragen. Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum.
Die 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „Hamburg“ in der Prägequalität Stempelglanz werden zum Nennwert (2 Euro) über die Filialen der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Die Münzen werden im Rahmen des normalen Bargeldbedarfs von Banken und Handel sukzessive in Umlauf gebracht und damit früher oder später im Zahlungsverkehr auftauchen.