Basel III-Monitoring

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht untersucht seit 2011 im Rahmen des Basel III-Monitoring die Auswirkungen der Eigenkapitalanforderungen und der neuen Liquiditätsstandards auf ausgewählte Institute. Das Monitoring wird halbjährlich zu den Stichtagen Ende Dezember und Ende Juni durchgeführt. Ziel dieser Auswirkungsstudie ist, das Anpassungsverhalten der Institute vor Inkrafttreten der Regeländerungen zu beobachten sowie die Änderungen der Eigenmittelanforderungen aus einer Vollumsetzung abzuschätzen. Der statistische Anhang zum aktuellen Stichtag (31.12.2023) enthält die Auswirkungen des finalen Basel III-Reformpakets, welches im Dezember 2017 vom Baseler Ausschuss beschlossen wurde. Wie auch schon im Vorjahr weist der statistische Anhang auch Abschätzungen zur Umsetzung in der EU aus.

Ergebnisse des Basel III-Monitoring für deutsche Institute zum Stichtag 31.12.2023

  • Die Auswirkungen der Umsetzung der Basel III-Reformen in der EU durch die CRR III/CRD VI auf die Mindestkapitalanforderungen (MRC) unter Berücksichtigung der wesentlichen EU-Spezifika liegen bei 3,3 % nach Phase-In des Output Floor in 2030 und bei 10,9 % nach Ablauf aller Übergangsregeln in 2033. Mit Hilfe einer Hochrechnung dieser MRC-Veränderungen auf den gesamten deutschen Bankenmarkt wird der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen auf etwa 4 % bzw. etwa 8 % für 2030 bzw. 2033 geschätzt.
  • In der EU-Umsetzung haben die Erleichterungen durch die Beibehaltung der EU-Ausnahmen im CVA-Bereich und Erleichterungen im Kontext von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Securities Financing Transactions, SFTs) den größten Effekt. Bei den Übergangsregelungen verringert insbesondere der Hybrid Approach zur Behandlung nicht-gerateter Unternehmen die Auswirkungen bis 2033.
  • Der Output Floor hat nach allen Übergangsregelungen in 2033 mit 11,5 % den insgesamt größten Effekt in der EU-Umsetzung. Nach vollem Phase-In und mit Übergangsbestimmungen beträgt die Auswirkung des Output Floor im Jahr 2030 zunächst 3,7 %. Zu Beginn des Phase-In im Jahr 2025 hat der Output Floor noch für kein Institut in der Stichprobe eine bindende Wirkung und der gesamte Anstieg der Kernkapitalanforderungen beträgt 1,2 %.
  • Der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen, welcher aus einer Vollumsetzung des finalen Basel III-Reformpakets resultieren würde, liegt für diesen Stichtag bei 8,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen um 4,8 Pp geringer aus. Anders als zu den vorherigen Stichtagen ist der Anstieg für Gruppe 1-Institute mit 8,6 % geringer als der für Gruppe 2-Institute, welche einen Anstieg von 9,2 % aufweisen. Ein Grund für diese Änderungen gegenüber dem Vorjahr ist die Einführung des G-SRI-Puffers für die Leverage Ratio in der EU in 2023. Diese Anforderung wird zum vorliegenden Stichtag erstmalig berücksichtigt, was die Kapitalanforderungen für die entsprechenden Institute unter aktuellen Regeln erhöht.
  • Unverändert zum Vorjahr bleibt der Output Floor auch unter einer Vollumsetzung der Haupttreiber für den Anstieg der Mindestanforderungen der deutschen Institute. Während der Einführungsphase mit einem Output Floor von 50 % in 2025 bis zu seiner Zielgröße von 72,5 % in 2030 steigt bei Betrachtung aller teilnehmenden Institute die Auswirkung aus dem Output Floor von 0,0 % auf 12,7 % an. Dabei fallen die Auswirkungen aus dem Output Floor für Gruppe 1-Institute mit 13,3 % höher aus als die der Gruppe 2-Institute mit 10,8 %. In 2025 stellt der Output Floor für kein Institut innerhalb der Stichprobe die bindende Kapitalanforderung dar; zum Zeitpunkt der vollständigen Einführung für knapp ein Drittel der teilnehmenden Institute.
  • In Folge des Anstiegs der Mindestkapitalanforderungen sinkt die harte Kernkapitalquote bei einer Vollumsetzung des finalen Basel III-Reformpakets von aktuell 17,7 % auf 14,0 %. Die Leverage Ratio ist seit Juni 2021 vollständig in Kraft und liegt für die teilnehmenden Institute bei 6,0 %.