Digitaler Euro – Häufig gestellte Fragen
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Um sicherzustellen, dass alle – auch Menschen mit Behinderungen oder weniger digital affine Bevölkerungsgruppen – mit dem digitalen Euro bezahlen können, würden nach aktuellen Überlegungen öffentliche Stellen identifiziert werden, die kostenlose Unterstützung und Zugang zu digitalen Euro-Dienstleistungen bieten. Auch Personen ohne Bankkonto würden freien Zugang zu den Basisdienstleistungen eines digitalen Euro erhalten. Ein digitaler Euro wäre so konzipiert, dass er den Bedürfnissen aller gerecht wird und niemanden zurücklässt.
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Beaufsichtigte Intermediäre wären für den Vertrieb eines digitalen Euro verantwortlich. Um sicherzustellen, dass Zahlungen mit dem digitalen Euro im gesamten Euroraum auf die gleiche Weise funktionieren, entwirft das Eurosystem ein Regelwerk, das einheitliche Standards für Zahlungen mit dem digitalen Euro definiert und eine europaweite Reichweite gewährleistet.
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Das Eurosystem hat die Rulebook Development Group (RDG) eingerichtet, die das Regelwerk für den digitalen Euro mit Beiträgen verschiedener Stakeholder erarbeiten soll. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern und Vertreterinnen und Vertretern der Intermediäre zusammen. Innerhalb der RDG wurden verschiedene Teams geschaffen, die an einzelnen Abschnitten des Regelwerks arbeiten, welche besonderes Fachwissen erfordern.