Startschuss für die makroprudenzielle Überwachung
Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat am 18. März 2013 in Berlin an der ersten Sitzung des neu gegründeten Ausschusses für Finanzstabilität teilgenommen. Der Ausschuss, der aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) besteht, ist ein Kernelement des am 1. Januar in Kraft getretenen Finanzstabilitätsgesetzes („Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht“).
Der Deutschen Bundesbank kommt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle zu: Durch das Finanzstabilitätsgesetz erhält sie erstmals in ihrer Geschichte ein sogenanntes makroprudenzielles Mandat, also den Auftrag, das gesamte Finanzsystem zu überwachen. Im Rahmen dieses Auftrags hat die Bundesbank die Aufgabe, systemische Risiken zu identifizieren, dem Ausschuss Warnungen und Empfehlungen vorzuschlagen sowie Fortschritte und Wirksamkeit der zur Abwehr von Gefahren für das Finanzsystem ergriffenen Maßnahmen zu bewerten.
„Die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Finanzstabilität markiert den Beginn der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Dies ist auch für die Deutsche Bundesbank ein besonderes Ereignis“, sagte Weidmann. Er betonte, dass die Bundesbank den Aufbau der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland ausdrücklich begrüße, Deutschland komme damit nicht zuletzt einer Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) nach.
„Finanzstabilität nachhaltig zu erhalten verlangt vorausschauende Prävention und längerfristige Orientierung“, erklärte Weidmann anlässlich der Sitzung in Berlin. „Die Teilnahme am Ausschuss für Finanzstabilität ermöglicht es der Bundesbank, eine Sichtweise einzubringen, die ihr von ihrem Primärziel, der Geldwertstabilität, vertraut ist.“