In 10 Schritten zu Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer
Eine ausführliche Anleitung mit den entsprechenden Bildschirmmasken finden Sie unter den Downloads.
Schritt 1
Haben Sie das „Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer“ geöffnet, müssen Sie in einem ersten Schritt die „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer" und den Hinweis zum Datenschutz zur Kenntnis nehmen und diese anerkennen.
Schritt 2
Wählen Sie nun aus der Liste der Personengruppen die Personengruppe aus, die für Sie zutreffend ist.
Schritt 3
Wählen Sie Ihre Rechtsform aus.
Schritt 4
Geben Sie nun in der Formularmaske die Daten des Antragsstellers (Name/Firma/Bezeichnung der Person/des Unternehmens/des Vereins/der Anstalt etc.) und die Daten der Ansprechperson ein.
Schritt 5
Bestätigen Sie die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit Ihrer eingegebenen Daten.
Schritt 6
Es folgt eine Sicherheitsabfrage. Bitte geben Sie im Eingabefeld die angezeigte Zeichenfolge wieder und bestätigen Sie Ihre Eingabe durch einen Klick auf den Button "Antrag stellen".
Schritt 7
Ihre Daten werden verschlüsselt an die Bundesbank übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten (Bestätigungsmail) erst nach einigen Stunden bzw. je nach Zeitpunkt der Antragstellung erst am nächsten Geschäftstag erfolgt.
Schritt 8
Sie haben die Bestätigungsmail der Deutschen Bundesbank erhalten. Öffnen Sie diese und klicken Sie auf den Bestätigungslink. Erfolgt eine Bestätigung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen, werden Ihre Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet.
Schritt 9
Haben Sie Ihren Antrag bestätigt und dadurch freigeschaltet, erhalten Sie ebenfalls je nach Zeitpunkt der Bestätigung nach einigen Stunden bzw. am nächsten Geschäftstag von der Deutschen Bundesbank eine weitere E-Mail mit einem pdf-Anhang (maschinell erstelltes Mitteilungsschreiben, das Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer enthält).
Schritt 10
Verwahren Sie das Mitteilungsschreiben sorgfältig und legen Sie es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister (z. B. Ihrer Hausbank) vor.