Häufig gestellte Fragen zu der Gläubiger-Identifikationsnummer
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Aus Sicherheitsgründen haben wir ein 2-stufiges Verfahren eingeführt, das in unterschiedlichen elektronischen Verarbeitungszyklen die Anträge verarbeitet. Nachdem das Vergabeverfahren erst abgeschlossen werden kann, wenn von Ihnen der Antrag zur weiteren Verarbeitung freigeschaltet wird, hängt die Dauer des Verfahrens auch davon ab, wann von Ihnen der Auftrag freigeschaltet wird. Dies hat innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen.
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Im Verlustfall können wir Ihnen eine Zweitausfertigung des Mitteilungsschreibens zur Verfügung stellen; diese ist ausschließlich schriftlich per Post anzufordern. Eine erneute Antragstellung führt zur Ablehnung des neuen Antrags.
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Die Regelungen betreffend die Änderung von Antragsdaten finden Sie in Ziffer 3 der „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer“.
Bei einem Wechsel des Namens, der Firma, des Gesellschafterbestandes oder bei einem identitätswahrenden Rechtsformwechsel ist keine neue Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. Dasselbe gilt bei einer Änderung der inländischen Geschäftsadresse oder der Daten zur Ansprechperson. Eine Anzeige der geänderten Daten an die Deutsche Bundesbank ist nicht erforderlich. Allerdings hat der Lastschriftgläubiger auf Verlangen der Deutschen Bundesbank oder seines kontoführenden Zahlungsdienstleisters (Ihre Hausbank) den Nachweis zu erbringen, dass durch die Änderungen seine Identität im Übrigen gewahrt bleibt.
Sofern sich Änderungen in der Person des Antragstellers ergeben, ist eine neue Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. Die bisherige Gläubiger-Identifikationsnummer ist schriftlich zur Löschung aufzugeben.
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Dem Punkt „Antragstellung und Ausgabe“ können Sie die Rechtsformen entnehmen, unter denen Sie die Antragstellung vornehmen können. Eine abschließende Beurteilung welcher Personengruppe bzw. Rechtsform Sie bzw. Ihr Unternehmen, etc. angehören, kann die Deutsche Bundesbank nicht abgeben.
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Die Gläubiger-Identifikationsnummer benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Zahlungsdienstleister (z. B. Ihrer Hausbank), über den Sie künftig SEPA-Lastschriften einziehen
Bei der Gläubiger-Identifikationsnummer handelt es sich um ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm gegebenenfalls eine solche Leistung optional anbieten kann.
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Zunächst ist festzuhalten, dass die Deutsche Bundesbank die Gläubiger-Identifikationsnummer ausschließlich als digital signiertes Dokument versendet. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Dokumentes haben, steht Ihnen hier eine Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur zum Download bereit. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Anleitung exemplarisch für die Nutzung der Version 9 des Adobe Readers gilt Abweichungen können sich bei der Nutzung anderer PDF-Reader ergeben.
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Bitte prüfen Sie Ihren Spameingang sowie Ihre sonstigen Sicherheitseinstellungen (z. B. Firewall, Browsereinstellungen etc.). In einigen Fällen können die Sicherheitsstufen so scharf gestellt sein, dass generell E-Mails mit Anhängen von „unbekannten“ Absendern als Spam ausgesteuert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse bei der Antragstellung versehentlich nicht korrekt eingegeben haben.
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Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:
- Die Stellen 1-2 enthalten den ISO-Ländercode für Deutschland (DE) als Land der Ausgabe der Gläubiger-ID.
- Die Stellen 3-4 enthalten die Prüfziffer, die analog der IBAN-Prüfziffer (ISO 13616) berechnet wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung.
- Die Stellen 5-7 enthalten die Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code), die vom Lastschriftgläubiger - beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche oder Filialen des Lastschriftgläubigers - beliebig mit alphanumerischen Zeichen versehen werden kann. Nicht zulässig sind Blanks, Sonderzeichen und Umlaute. Standardmäßig werden diese drei Stellen mit den Buchstaben „ZZZ“ belegt.
- Die folgenden Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. Die achte Stelle der Gläubiger-Identifikationsnummer wird b. a. w. immer mit '0' belegt.
Hinweis: Bei der vorstehenden Abbildung "Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer" handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Darstellung einer Gläubiger-Identifikationsnummer mit einer nicht korrekt berechneten Prüfziffer!
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Ja, für Testzwecke steht die nachfolgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekt berechneter Prüfziffer zur Verfügung: DE98ZZZ09999999999.