Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte I (GLRG-I)

Am 5. Juni 2014 beschloss der EZB-Rat, die Kreditvergabe der Banken an den nichtfinanziellen Sektor im Euro-Währungsgebiet durch insgesamt acht gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren und der Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung zu unterstützen.

Da es sich bei den GLRG-I um gezielte Refinanzierungsgeschäfte handelte, waren sie auf die Kreditvergabe an nichtfinanzielle (sonstige) Unternehmen und private Haushalte im Euro-Währungsgebiet (ohne Wohnungsbaukredite an private Haushalte) ausgerichtet. Die Kreditobergrenze der ersten beiden GLRG-I wurde auf der Grundlage der ausstehenden Kredite an diesen Sektor berechnet (ursprüngliche Kreditobergrenze). Für die folgenden sechs GLRG-I wurde ein sogenanntes zusätzliches Kreditlimit auf Basis der Nettokreditvergabe festgelegt.

Zur Erhebung und Auswertung der Bilanzdaten, die der Berechnung der Bietungsobergrenzen zugrunde liegen, war ein spezieller Meldebogen einzureichen. Darüber hinaus mussten Geschäftspartner, die nach der Abwicklung einer zusätzlichen freiwilligen Rückzahlungsmöglichkeit im Juni 2016 (siehe unten) noch über ausstehende GLRG-I verfügten, den Bericht eines Wirtschaftsprüfers zur jährlichen Überprüfung der Richtigkeit der im Rahmen des GLRG-I gemeldeten Daten vorlegen.

Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditaufnahme im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2016 unter dem Referenzwert lag, mussten ihre im Rahmen des GLRG-I aufgenommenen Mittel bis zum 28. September 2016 in Form einer Pflichttilgung vollständig zurückzahlen. Geschäftspartner, deren kumulierte Mittelaufnahme im Rahmen der zusätzlichen GLRG-I im Zeitraum März 2015 bis Juni 2016 über der Obergrenze lag, auf die sie im Referenzmonat April 2016 Anspruch hatten, mussten den Differenzbetrag ebenfalls bis zum 28. September 2016 im Rahmen einer Pflichttilgung zurückzahlen.

Die Geschäftspartner hatten erstmals zwei Jahre nach Valutierung des jeweiligen Tenders die Möglichkeit, GLRG-I-Volumina halbjährlich ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Darüber hinaus bot das Eurosystem im Juni 2016 einmalig die Möglichkeit einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung aller zu diesem Zeitpunkt ausstehenden GLRG-I-Volumina an, um den Geschäftspartnern den Umstieg auf die zweite Serie der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-II) zu ermöglichen.

Der Rechtsakt zum GLRG-I wurde daher zuletzt am 28. April 2016 durch den EZB-Rat geändert. Dabei wurden insbesondere die zusätzliche freiwillige Rückzahlungsmöglichkeit für den Übergang zum GLRG-II und Meldeerleichterungen in den Rechtsakt aufgenommen.

Im Rahmen der GLRG-I wurden insgesamt 432 Mrd. EUR bereitgestellt. Dieser Betrag hat sich jedoch im Laufe der Zeit durch Umschichtungsmöglichkeiten in die GLRG-II, freiwillige vorzeitige Rückzahlungen sowie Pflichtrückzahlungen verringert. Mit dem Auslaufen der acht Geschäfte am 26. September 2018 ist das Programm de facto beendet.

Alle verfügbaren Dokumente zu GLRG-I finden Sie unter folgendem Link: