Gläubiger-Identifikationsnummer

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Service und Kontakt

Sollten Sie Fragen zur Gläubiger-Identifikationsnummer oder zum Verfahren der Antragstellung haben oder sollten technische Probleme (z. B. Kommunikationsprobleme) auftreten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bundesbank:

Service-Hotline für Fragen zur Gläubiger-ID
von Montag bis Freitag von 08:00 - 15:00 Uhr
Tel. 069 9566-33181.