Nutzungsbedingungen - Geschützter Bereich des Internetauftritts der Deutschen Bundesbank für Journalisten
- Allgemeines
- Zugangsberechtigter Personenkreis
- Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
- Registrierungsverfahren
- Umgang mit den Authentifizierungsdaten
- Umgang mit den zur Verfügung gestellten Dokumenten und Sanktionsverfahren bei Sendesperrfrist-Brüchen
- Verfügbarkeit
- Sperrung
- Datenschutz
- Änderungen der Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Nutzung der Infrastruktur des vom Zentralbereich Kommunikation verwalteten "Geschützten Bereichs" des Internetauftritts der Deutsche Bundesbank (im folgenden "Bank") durch registrierte Nutzer. Der „Geschützte Bereich“ ermöglicht über eine Internetverbindung einen zeitlich früheren Zugang zu ausgewählten Dokumenten der Bank (Reden von Vorstandsmitgliedern, verschiedenen Berichte (Monatsbericht, Geschäftsbericht, Finanzstabilitätsbericht), den halbjährlichen Konjunkturprognosen und Pressemitteilungen). Diese Dokumente sind im „Geschützten Bereich“ mit einer Sendesperrfrist versehen, d.h. eine Berichterstattung über diese Dokumente darf erst nach Ablauf der gesetzten Frist erfolgen und die Dokumente dürfen erst nach Ablauf dieser Frist an Dritte versandt oder anderweitig weitergeleitet werden. Nach Ablauf der Sendesperrfrist werden die jeweiligen Dokumente über den Internetauftritt der Bank der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Unbeschadet der nachfolgenden speziellen, im Zweifel vorrangigen Regelungen gelten für die Nutzung des „Geschützten Bereichs“ für Journalisten des Internetauftritts des Deutschen Bundesbank ergänzend die Bestimmungen des Impressums, die u.a. einen Disclaimer/Haftungsausschluss enthalten.
Zugangsberechtigter Personenkreis
Zugangsberechtigt zum „Geschützten Bereich“ für Journalisten sind alle Journalistinnen und Journalisten. Die Zugangsberechtigung wird auf Antrag vom Zentralbereich Kommunikation gewährt, dem als Nachweis der Tätigkeit als Journalistin oder Journalist auf Nachfrage ein Presseausweis vorzulegen ist. Der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird eine Zugangskennung erteilt. Diese Zugangskennung gilt persönlich nur für die jeweilige Journalistin oder den jeweiligen Journalisten, wobei eine Zugehörigkeit zu einer Redaktion, zu einem Medienhaus oder einem Verlag anzugeben ist und seitens der Bank angenommen wird, dass eine einer Redaktion, einem Medienhaus oder einem Verlag angehörende Journalistin oder ein einer Redaktion, einem Medienhaus oder einem Verlag angehörender Journalist für diese Redaktion, dieses Medienhaus oder diesen Verlag handelt und diese bindend vertreten kann, solange die betreffenden nicht ausdrücklich klarstellen, dass sie insofern keine Vertretungsmacht haben. Freie Journalistinnen und Journalisten, die nicht von einem Medienhaus oder Verlag angestellt sind oder sich zu diesen in einem Auftragsverhältnis befinden, müssen angeben, freie Journalistinnen bzw. freie Journalisten zu sein.
Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen
Für die Kommunikation zwischen der Bank und den Nutzern werden folgende Sicherheitsmaßnahmen verwendet:
Nutzung der durch SSL (Secure Socket Layer) und https verwendeten Mechanismen
Authentifizierung: Von der Bank zugeteiltes Passwort.
Die Bank wird nur das Vorliegen der o. a. notwendigen Sicherungsmittel überprüfen.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer ist für die Sicherung seiner Hard- und Software (z.B. Virenschutz, Schutz vor Ausspähen der Systeme) selbst verantwortlich. Alle Handlungen (z.B. Einloggen, Passwort ändern, persönliche User-Daten online ändern), die unter Einsatz der o. a. Sicherungsmitteln getätigt werden, sind der Nutzerin oder dem Nutzer verbindlich zuzurechnen.
Registrierungsverfahren
Um sich für den „Geschützten Bereich“ zu registrieren, soll grundsätzlich das entsprechende Formular auf der Internetseite der Bank genutzt werden. Auf dem Formular erklärt sich die Nutzerin oder der Nutzer mit den Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Presseausweis ist auf Nachfrage in geeigneter Form vorzulegen.
Nach Absenden des Formulars erhält die Nutzerin oder der Nutzer eine automatisch generierte E-Mail mit der Bitte, die hinterlegte E-Mail-Adresse zu bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung wird durch den Zentralbereich Kommunikation der Bank überprüft, ob eine Nutzerin oder ein Nutzer für den Zugriff berechtigt wird.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhält der Nutzer ein automatisiert erstelltes Passwort, die angegebene E-Mail-Adresse stellt die Zugangskennung dar.
Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist Teil der Anmeldedaten und darf nur einmalig im System der Bank vorkommen.
Umgang mit den Authentifizierungsdaten
Die Nutzer haben durch geeignete organisatorische und/oder technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zugangsdaten nicht missbräuchlich verwendet werden und insbesondere keinem Unberechtigten zur Kenntnis gelangen.
Bei Verlust oder Verdacht des Bekanntwerdens des Passworts gegenüber Unberechtigten oder dem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten hat der Nutzer wie folgt zu verfahren:
Er ändert unverzüglich das Passwort oder
Er hat die Sperre der betreffenden User-ID zu veranlassen.
Umgang mit den zur Verfügung gestellten Dokumenten und Sanktionsverfahren bei Sendesperrfrist-Brüchen
Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind zur Veröffentlichung bestimmt. Dabei sind die jeweils im „Geschützten Bereich“ gekennzeichneten Sendesperrfristen von den jeweiligen Nutzern sowie von der gesamten Redaktion, für die Nutzer handeln, zu beachten. Die Deutsche Bundesbank ist als Quelle der Dokumente anzugeben.
Jede registrierte Nutzerin und jeder registrierte Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung der Sendesperrfrist. Sie oder er stellen sicher, dass er oder sie persönlich und die Redaktion, für die die Nutzerin oder der Nutzer handelt, die Sendesperrfrist einhalten und etwaige Brüche auf ihre Ursache hin untersuchen. Die Verletzung einer Sendesperrfrist ist der Bank schnellstmöglich anzuzeigen. Die Bank kann andere Redaktionen über den Bruch der Sendesperrfrist in anonymisierter Form, d.h. ohne Nennung der Nutzerin bzw. des Nutzers oder der Redaktion, der die Verletzung zuzuordnen ist, informieren.
Für den Bruch einer Sendesperrfrist gelten folgende Sanktionen, die sich jeweils auf den Zugangsaccount des verstoßenden Nutzers persönlich sowie auf sämtliche Zugangsaccounts der Redaktion, der der Nutzer angehört, und ihrer Mitglieder beziehen. Medienhäuser und Verlage mit unterschiedlichen Darstellungsformaten und Sprachdiensten werden dabei in ihrer Gesamtheit von der Sanktion erfasst.
Für den ersten Bruch einer Sendesperrfrist: Zugangssperre von einmonatiger Dauer zum „Geschützten Bereich“.
Für jeden Wiederholungsfall durch den gleichen Journalisten oder einen Journalisten aus der gleichen Redaktion, dem gleichen Medienhaus oder dem gleichen Verlag
innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums ab der Verhängung der ersten Zugangssperre: Zugangssperre von dreimonatiger Dauer.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Schädigungsabsicht oder ständigen Verstößen des gleichen Journalisten oder einen Journalisten aus der gleichen Redaktion, dem gleichen Medienhaus oder dem gleichen Verlag innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums ab der Verhängung der ersten Zugangssperre: endgültiger Zugangsentzug.
Die Zugangssperre gilt jeweils für einen Monatszeitraum ab dem Werktag, der dem Tag der Feststellung der Sendesperrfristverletzung durch die Deutsche Bundesbank folgt.
Verfügbarkeit
Der "Geschützte Bereich" steht ausschließlich als freiwilliges Angebot im Rahmen der Verfügbarkeit des Internetauftritts der Bank zur Verfügung, um Journalisten und ihren Redaktionen, Medienhäusern und Verlagen einen zeitlich früheren Zugang zu ausgewählten Dokumenten der Bank zu ermöglichen, wenn sie sich zur Einhaltung der Sendesperrfrist verpflichten.
Auf die Verfügbarkeit des „Geschützten Bereichs“ und die Auswahl bestimmter Dokumente, die vor ihrer allgemeinen Veröffentlichung in den „Geschützten Bereich“ eingestellt werden sollen, besteht kein Anspruch.
Sperrung
Die Bank kann jederzeit die Benutzerkennung sperren. Sie wird mit sofortiger Wirkung eine Sperrung vornehmen, wenn ein wichtiger Grund besteht, beispielsweise bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wenn die Zugangskennung dazu benutzt wird, Systeme auszuspähen, Angriffe über die Kommunikationsinfrastruktur vorzubereiten oder durchzuführen.
Datenschutz
Die im Rahmen der Registrierung von den Nutzerinnen und Nutzern erhobenen personenbezogenen Daten werden im Adressverzeichnis des Zentralbereichs Kommunikation und in einer Zugangsdatei für die Zwecke der Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte findet nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften statt. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Bestimmungen zum Datenschutz.
Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Bank kann diese Nutzungsbedingungen für dieses freiwillige Angebot jederzeit ganz oder teilweise ändern. In diesem Fall werden die geänderten Nutzungsbedingungen den Nutzern durch die im Registrierungsverfahren hinterlegte E-Mail-Adresse zur Kenntnis gebracht und die geänderten Nutzungsbedingungen zusätzlich im „Geschützten Bereich“ hinterlegt. Die In-Kenntnis-Setzung kann durch andere geeignete Kommunikationsmittel erfolgen. Sechs Wochen nach Versand der entsprechenden Information gilt die Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers zu den geänderten Nutzungsbedingungen als erteilt, es sei denn, die Nutzerin oder der Nutzer widerspricht ausdrücklich. Auf diese Zustimmungswirkung wird die Bank den Nutzer in ihrer Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Eine solche Verweigerung der Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen hat zur Folge, dass der Zugang zum „Geschützten Bereich“ für die betroffene Nutzerin oder den betroffenen Nutzer gesperrt wird.