Newsletter „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung“ 43. Ausgabe – September 2020

50 Jahre Bankleitzahl

16.09.2020

Schriftliches Ausfüllen einer Überweisung ©Maria Lungwitz

„Die Deutsche Bundesbank ist mit den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes dahin übereingekommen, mit Wirkung vom 1. Oktober 1970 zur numerischen Kennzeichnung der Kreditinstitute im Bundesgebiet, die im Zahlungsverkehr tätig sind, nach einem einheitlichen System aufgebaute Bankleitzahlen einzuführen.“ 

Mit diesem Worten begann die Bundesbank-Mitteilung Nr. 4002/70 vom 1. September 1970 und schaffte die Basis für die spätere automatisierte Abwicklung des zwischenbetrieblichen unbaren Zahlungsverkehrs. Mit der Bankleitzahl konnten Banken und Sparkassen im automatisierten Zahlungsverkehr identifiziert und adressiert werden. Damit konnten Belege und später elektronische Datensätze zu Überweisungen, Schecks oder Lastschriften empfängerbezogen sortiert und versandt werden. Dies bildete die Grundlage, um die Laufzeiten von Zahlungen von mehreren Tagen deutlich zu verkürzen. 

Auch wenn mit der SEPA-Migration und einer damit erforderlichen europaweit einheitlichen „Adresse“ der BIC die Bankleitzahl als technische Adresse der Zahlungsdienstleister und Routingkriterium im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr abgelöst hat, hat sie weiterhin für die Bildung der IBAN als Kundenkennung für Zahlungskonten und als Grundlage für IBAN only eine wichtige Rolle im unbaren Zahlungsverkehr. IBAN only bedeutet, dass der Zahler seine Zahlungen nur unter Angabe der IBAN des Zahlungsempfängers und ohne Nennung des zugehörigen BIC beauftragen kann. Der BIC wird durch den Zahlungsdienstleister des Auftraggebers anhand der Angaben aus der Bankleitzahlendatei abgeleitet und ergänzt, da dieser im zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr zwingend erforderlich ist.

Seit nunmehr 50 Jahren ist die Deutsche Bundesbank federführend für die Zuteilung, Änderung und Löschung der Bankleitzahlen tätig und stellt – nicht nur dem Kreditgewerbe – mit der Bankleitzahlendatei einen wesentlichen Bestandteil jeder Zahlungsverkehrsanwendung zu Verfügung. Abrufe der Bankleitzahlendatei im fünfstelligen Bereich zu jedem Gültigkeitstermin über das ExtraNet und die Internetseite der Bundesbank belegen dies.