Überprüfung des geldpolitischen Handlungsrahmens

Am 13. März 2024 hat der EZB-Rat Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen beschlossen. Diese Änderungen werden sich darauf auswirken, wie Zentralbankliquidität angesichts einer in den kommenden Jahren nach wie vor erheblichen, aber allmählich sinkenden Überschussliquidität im Bankensystem bereitgestellt wird. Die Überprüfung wurde bereits im Dezember 2022 angekündigt, um vor dem Hintergrund der Bilanznormalisierung des Eurosystems sicherzustellen, dass der Handlungsrahmen weiterhin angemessen ist. Unter anderem beschloss der EZB-Rat, einige Kernaspekte des derzeitigen de facto Handlungsrahmens zu erhalten. Dazu gehört die Steuerung des geldpolitischen Kurses weiterhin über den Zinssatz der Einlagefazilität. Es wird erwartet, dass sich die Geldmarktsätze in der Nähe des Einlagesatzes bewegen. In diesem Zusammenhang soll eine gewisse Volatilität der kurzfristigen Geldmarktzinssätze toleriert werden, solange das Signal zum beabsichtigten geldpolitischen Kurs dadurch nicht verzerrt wird. Des Weiteren bleibt die Abwicklung der wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie der Dreimonatsgeschäfte als Mengentender mit Vollzuteilung (fixed-rate full allotment, FRFA) erhalten. Gleichzeitig wurden auch Anpassungen vorgenommen, die den neuen Handlungsrahmen vom derzeitigen unterscheiden. Während aktuell die Höhe der Überschussliquidität primär aus den geldpolitischen Sondermaßnahmen (z. B. APP und PEPP) resultiert, wird Liquiditätsbereitstellung zukünftig primär über die FRFA-Refinanzierungsgeschäfte erfolgen. Darüber hinaus wurde im September 2024 – um einen Anreiz zur Abgabe von Geboten in den wöchentlichen Tendern zu bieten – der Zinsunterschied zwischen dem Hauptrefinanzierungsgeschäft und der Einlagefazilität von 50 Basispunkten auf 15 Basispunkte verringert. Des Weiteren darf ein Teil des Liquiditätsbedarfs, der durch autonome Faktoren und die Mindestreserve entsteht, durch strukturelle Operationen, wie strukturelle Refinanzierungsgeschäfte oder ein strukturelles Wertpapierportfolio, abgedeckt werden. Strukturelle Operationen dienen dabei ausschließlich der Liquiditätsversorgung und sollen keinen zusätzlichen geldpolitischen Impuls setzen.

Weitere Details zu den dargestellten Inhalten finden Sie unter den nachstehenden Links.