Häufig gestellte Fragen zum Dienstleistungsangebot für Bargeldgeschäftspartner
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Deutsche Bundesbank richten.
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- Handels- und Dienstleistungsunternehmen
- Kreditinstitute / Zahlungsinstitute
- Öffentliche Verwaltungen
- Wertdienstleister (WDL)
- Münzrollenfertiger
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Einzahlungen von Banknoten und Münzen
Auszahlungen von Banknoten und Münzen für die Bargeldgeschäftspartner mit Bundesbankkonto (Kreditinstitute, öffentliche Verwaltungen und Wertdienstleister mit Zulassung als Zahlungsinstitut nach Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)).
Die Tätigkeiten rund um die Bargeldentsorgung übernimmt insbesondere bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen häufig ein Wertdienstleister.
Ausführliche Informationen zum Dienstleistungsangebot
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Die Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots sind:
- Angabe einer Bankverbindung zur Gutschrift oder Überweisung der Einzahlungen im SEPA-Raum;
- Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats für den Einzug von Differenzen und Entgelten; die Belastung erfolgt per SEPA-Firmenlastschrift (B2B-Lastschrift);
- Teilnahme am Cash Electronic Data Interchange (CashEDI) Verfahren der Bundesbank.
Die Geschäftsbeziehung wird durch die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Kundendaten-Meldebogens begründet und eine sogenannte BMS-Kundennummer durch das Kundendatenmanagement der Bundesbank erteilt. Vor Erteilung der BMS-Kundennummer kann das Dienstleistungsangebot nicht in Anspruch genommen werden.
Ausführliche Informationen, wie Sie Bargeldgeschäftspartner werden können, finden Sie unter
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BMS ist die Abkürzung für Bargeld-Management-System, welches unser zentrales System für die Abwicklung des baren Zahlungsverkehrs ist.
Unter Ihrer BMS-Kundennummer werden alle von Ihnen gemeldeten Daten gespeichert, die für den Zahlungsverkehr erforderlich sind. Sie dient der eindeutigen Identifikation und muss bei allen Transaktionen angegeben werden. Die BMS-Kundennummer ist somit Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen rund um den Barzahlungsverkehr.
Wie Sie diese beantragen und Bargeldgeschäftspartner werden können, erfahren Sie unter folgendem Link, nachdem Sie zunächst Ihre Kundengruppe ausgewählt haben.
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Die Global Location Number (GLN) ist ein Identifikationsstandard für Lokationen wie z. B. Unternehmen oder Geldautomaten, der über die GS1 Germany GmbH beantragt wird. Im CashEDI-Verfahren wird die GLN grundsätzlich zur Identifikation des Einzahlers, des Zahlungspflichtigen bei Geldbestellungen und des Wertdienstleisters verwendet.
Externer Link
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Die Abkürzung steht für das nichtkontogebundene Verfahren im Rahmen der Bargeldentsorgung. Das für die Einzahlung angegebene Konto wird nicht bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Beim Einzel-NiKo-Verfahren werden die Gelder eines einzelnen Kunden der WDL in einer Summe eingezahlt und weitergeleitet. Beim Sammel-NiKo-Verfahren werden die Gelder mehrerer Kunden des WDL in einer Summe eingezahlt und anschließend direkt auf die im Kundendaten-Meldebogen angegebene Einzahlungsbankverbindung weitergeleitet.
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Ja, die Teilnahme ist für Bargeldgeschäftspartner grundsätzlich verpflichtend. Über CashEDI werden Einzahlungen elektronisch an die Deutschen Bundesbank avisiert und Geldbestellungen elektronisch an die Bundesbank übermittelt.
Weiterführende Informationen
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In diesen beiden Fällen senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer BMS-Kundennummer an kundendaten-bargeld@bundesbank.de.
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Änderungen der Bankverbindung können nur durch eine Änderungsmeldung mittels eines vollständig ausgefüllten Meldebogens erfolgen, der uns im Original per Post zuzusenden ist. Auch die Anlage 2 (Bankbestätigung und Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz) muss für diese neue Bankverbindung von Ihrem kontoführenden Institut neu ausgefüllt und unterschrieben werden.
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In regelmäßigen Abständen überprüfen wir die Aktualität der Kundendaten. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Zu diesem Zweck erhalten Sie eine Aufforderung, Ihre Kundendaten zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren und eine neue Bankbestätigung einzuholen.
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SEPA-Firmenlastschrift-Mandate laufen grundsätzlich nach drei Jahren der Nichtnutzung ab. Dies kann der Fall sein, wenn z. B. in den letzten drei Jahren keine Ein- oder Auszahlungen über Ihre Kundennummer verbucht wurden und/oder bei Ihren Einzahlungen keine Fehlbeträge aufgetreten sind.
Wenn Sie unser Dienstleistungsangebot im baren Zahlungsverkehr weiterhin nutzen möchten, benötigen wir zwingend ein neues, im Original unterschriebenes „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“.
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Münzein- und -auszahlungen von Bargeldgeschäftspartnern werden in sortenreinen, folienverschweißten Einheiten zu 10 Münzrollen (Münzrollenverpackungen siehe "Richtlinie für die Herstellung von Münzrollen in Folienverpackungen") angenommen. Entgeltfreie Münzein- und -auszahlungen müssen aus Normcontainern bestehen.