Häufig gestellte Fragen zum Kundendaten-Meldebogen
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Deutsche Bundesbank richten.
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Nein. Sämtliche Unterlagen, insbesondere der Kundendaten-Meldebogen sowie Mitteilungen zur Änderung von Bankverbindungen, müssen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und im Original per Post zugesandt werden.
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Sie senden uns alle erforderlichen Unterlagen im Original so rechtzeitig zu, dass sie spätestens zehn Geschäftstage vor der ersten Durchführung eines Kassengeschäfts vollständig in unserem Kundendatenmanagement vorliegen. Bitte beachten Sie, dass auch die von Ihrem kontoführenden Institut auszufüllenden Unterlagen rechtzeitig bei uns vorliegen müssen.
Bei umfangreichen Änderungen setzen Sie sich bitte mit unserem Kundendatenmanagement in Verbindung, um den erforderlichen zeitlichen Vorlauf abzustimmen.
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Ein Einzelbogen dient zur Meldung eines einzelnen Kundenstammsatzes. Wenn Sie z. B. mehrere Filialen betreiben und die Angaben in den Feldern „Firma/Name“ und „Handelsregister“ identisch sind und die Kassengeschäfte über ein gemeinsames Konto abgewickelt werden sollen, können Sie den Sammelbogen für Filialunternehmen als Anlage beifügen.
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Nein. Im Kundendaten-Meldebogen ist für die Verrechnung von Entgelten und Differenzen zwingend ein eigenes Konto des mit dem jeweiligen Bogen gemeldeten Kunden anzugeben. Bankverbindungen Dritter sind nicht zulässig.
Kundendaten-Meldebogen
die entsprechenden Formulare finden Sie auf der folgenden Seite
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Hier finden Sie Beispiele, an denen Sie sich orientieren können, um die Seite korrekt auszufüllen.
- a) Sie erfassen Ihre Vorgänge selbst über die browserbasierte Anwendung der Deutschen Bundesbank (WebEDI)?
Bitte kreuzen Sie im Bereich „WebEDI-Teilnehmer“ das Feld „Eigenerfassung im ExtraNet“ an. Die Angabe einer GLN ist zwingend erforderlich.
- b) Sie erfassen Ihre Vorgänge selbst über eine eigene Software?
Im Bereich „Filetransfer-Teilnehmer“ kreuzen Sie bitte „Eigene Einlieferung von Dateien im ExtraNet“ an.
- c) Ihr Wertdienstleister übernimmt für Sie die Nutzung von CashEDI und verfügt über ein eigenes IT-System?
Bitte kreuzen Sie im Bereich „Filetransfer-Teilnehmer“ „Dateieinlieferung durch anderen Filetransfer-Teilnehmer“ an.
Ausführliche Informationen finden Sie unter
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Die Anlage „Erklärung der Einzahler im nicht kontogebundenen Verfahren (Einzel- bzw. Sammel-NiKo-Verfahren)“ ist zwingend durch Kunden, die kein Konto bei der Deutschen Bundesbank führen, auszufüllen. Sie teilen uns hierbei mit, ob Sie Gelder durch einen Wertdienstleister oder durch eigene Beschäftigte bei der Deutschen Bundesbank einzahlen lassen. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Anerkennung der Besonderen Bedingungen, die sich aus der nicht kontogebundenen Abwicklung der Einreichung ergeben und unter anderem die folgenden Bedingungen umfassen:
- Vorbehaltliche Gutschrift der Einzahlungsgegenwerte;
- Verrechnung der im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bargeldentsorgung entstehenden Entgelte und Differenzen.
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Der Vordruck 3000 k ist von Ihrem kontoführenden Institut auszufüllen, das damit einerseits Ihre Bankverbindung bestätigt und andererseits die Identifizierung des Kontoinhabers nach dem Geldwäschegesetz vornimmt. Sofern die Person(en), die den Vordruck der Deutschen Bundesbank unterschrieben hat (haben), nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist (sind), ist im Hinblick auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes auch eine Identifizierung der unterzeichnenden Person(en) erforderlich.