Münzrollenfertiger

Münzen können von Bargeldgeschäftspartnern seit 2015 nur noch in Normcontainern bei uns eingezahlt werden. Für die Befüllung der Container gelten die Vorgaben nach dem „Münzrollenstandard“. Ausführlichere Informationen zum Thema „Richtlinien für die Fertigung von Münzrollen in Folienpackungen (Münzrollenstandard)“ erhalten Sie unter dem Navigationspunkt "Dienstleistungsangebot".

Professionelle Bargeldakteure und Handelsunternehmen, die Münzen an uns liefern möchten, haben die Möglichkeit, eine „Münzrollenfertiger-Identifikationsnummer (MRF-ID)“ zu beantragen. Bei der Beantragung ist zu beachten, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt XII. E Besondere Regelungen für die Münzrollenherstellung) anerkannt und umgesetzt werden müssen.

Aus der Beantragung der MRF-ID ergeben sich für Sie folgende Rechte und Pflichten:

Berechtigungen:

  • Abgabe von Münzen in Normcontainern bei unseren Filialen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Münzrollen mit ID.Nr. dürfen ohne erneute Prüfung durch Kreditinstitute oder andere Verpflichtete im Geldkreislauf weitergeben werden

Verpflichtungen:

  • Prüfung der Münzen vor Fertigung von Münzrollen anhand zertifizierter Münzgeldbearbeitungsgeräte
  • Abgabe von falschen und nicht mehr umlauffähigen Münzen an die zuständigen Behörden
  • Ermöglichen von Vor-Ort-Kontrollen
  • Meldepflichten

Bei den Vor-Ort-Kontrollen wird das Vorhandensein folgender Unterlagen geprüft:

  • schriftliche Anweisungen für die Verwendung der Münzgeldbearbeitungsmaschinen
  • Nachweise über geschultes Personal (gültige Zertifikate)
  • schriftlicher Wartungsplan zur Erhaltung der Leistungsstärke des Systems
  • schriftliche Arbeitsanweisungen für die Übermittlung von gefälschten Euro-Münzen
  • Implementierung von Kontrollverfahren