Fachgremium Operationelles Risiko
Aufgabe des Fachgremiums Operationelles Risiko ist es, institutsübergreifende Fragestellungen, die sich aus den Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV) über die Unterlegung des operationellen Risikos ergeben, zu erörtern.
Die CRR enthält Mindesteigenmittelanforderungen für die Institute. Mit ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2014 wird eine einheitliche europäische Unterlegung der operationellen Risiken mit Eigenmitteln verlangt. Im Fachgremium werden die verschiedenen Fragen diskutiert, die sich in der Anwendung ergeben – sowohl bei der konkreten Implementierung der Eigenmittelanforderungen in den Kreditinstituten als auch für die Aufsichtspraxis.
Das Fachgremium hat sich als Forum für einen engen Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht bewährt. Es soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu geben. Zu Fragen, deren Antwort nur auf europäischer Ebene geklärt werden können, soll das Fachgremium eine Koordinierungsfunktion übernehmen.