Fachgremium Groß- und Millionenkredit
Das Fachgremium Groß- und Millionenkredit dient dem engen institutionalisierten Austausch zwischen Kreditwirtschaft und Bankenaufsicht zu institutsübergreifenden Fragestellungen aus dem Bereich der Großkreditregelungen sowie des Millionenkreditmeldewesens.
Wesentliche Teile der Großkreditregelungen werden seit 1. Januar 2014 durch Teil 4 der Capital Requirements Regulation (CRR) geregelt. Ergänzt werden diese Regelungen durch technische Regulierungsstandards der EU-Kommission im Bereich des Großkreditmeldewesens sowie bei der Frage der Durchschau. Die Regelungen zum Millionenkreditmeldewesen finden sich in § 14 des Kreditwesengesetzes (KWG). Für beide Regelungsbereiche enthält die Groß- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) ergänzende Vorgaben.
Daneben werden Fragestellungen bei der Bildung von Gruppen verbundener Kunden nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR bzw. zu Zusammenfassungen von Kreditnehmern zu einer Kreditnehmereinheit gemäß § 19 Absatz 2 KWG behandelt.
Das Fachgremium hat sich als Forum für einen engen Austausch bewährt und soll auch in Zukunft dazu dienen, auf Seiten der Kreditwirtschaft wie auf Seiten der Bankenaufsicht ein vertieftes Verständnis für die relevanten Fragestellungen zu wecken und sachgerechte Antworten auf diese Fragen zu finden.